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Weiterbildung Berufsbetreuer – online berufsbegleitend

Die Weiterbildung zum Berufsbetreuer schafft die Basis für die Übernahme rechtlicher Betreuungen gegen Entgelt. Eine solche gesetzliche Betreuung für Volljährige wird in der Bundesrepublik Deutschland immer dann angeordnet, wenn Menschen aufgrund geistiger Erkrankungen oder Behinderungen nicht in der Lage sind, Entscheidungen eigenständig zu fällen. Der deutsche Gesetzgeber sieht dann eine rechtliche Betreuung vor, die in den §§ 1896 ff. BGB normiert wird.

Die gesetzliche Betreuung ist an die Stelle der einstigen Vormundschaft getreten und gemäß § 1896 BGB an die folgenden Voraussetzungen geknüpft:

  • Die Volljährigkeit des Betroffenen ist gegeben.
  • Der Betroffene kann seine Angelegenheiten nicht oder teilweise nicht besorgen aufgrund einer psychischen Erkrankung oder körperlichen, seelischen oder geistigen Behinderung.
  • Es bestehen keine anderen Hilfsmöglichkeiten.
  • Der Betroffene gibt sein Einverständnis zu der Betreuerbestellung, es sei denn, er ist krankheitsbedingt nicht dazu in der Lage.

All diejenigen, die Menschen, auf die diese Punkte zutreffen, in rechtlichen Belangen beistehen möchten, treffen mit einer Weiterbildung zum Berufsbetreuer eine gute Wahl und sollten sich daher eingehend über die Qualifizierung informieren.berufsqualifizierung

Berufsbetreuer – Berufsbild, Aufgaben und Berufsaussichten

Eine klassische Berufsausbildung zum Berufsbetreuer existiert nicht, so dass entsprechende Qualifizierungen stets in Form einer Weiterbildung stattfinden. Während früher zumeist Rechtsanwälte oder auch Sozialpädagogen mit der Vormundschaft betraut wurden, hat sich mit dem Berufsbetreuer mittlerweile ein eigenständiges Berufsbild entwickelt.

Die Aufgaben des Berufsbetreuers ergeben sich aus § 1901 BGB. Nach § 1901 Absatz 1 BGB erstreckt sich der Umfang der gesetzlichen Betreuung über alle Tätigkeiten, die zur rechtlichen Besorgung der Angelegenheiten des Betreuten erforderlich sind. Typischerweise wird im Rahmen der Bestellung als Berufsbetreuer durch das Betreuungsgericht ein Aufgabenkreis bestimmt, der je nach Einzelfall variieren kann und das Tätigkeitsspektrum des Betreuers vorgibt.

Berufsbetreuer/innen sind vielfach auf selbständiger Basis tätig, wobei ebenfalls Betreuungsvereine existieren, in denen Betreuer organisiert sind. In vielen Fällen gehen diese eigentlich einem anderen Beruf nach und übernehmen rechtliche Betreuungen lediglich nebenberuflich. So treten vielfach Rechtsanwälte, Sozialarbeiter, Altenpfleger, Gesundheits- und Krankenpfleger sowie Verwaltungsfachkräfte als Betreuer in Erscheinung.

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Die Verdienstmöglichkeiten als Berufsbetreuer/in

GehaltDie Vergütung eines Berufsbetreuers erfolgt auf Stundenbasis, wobei der Stundensatz allgemein geregelt ist. Ausschlaggebend für die Höhe des Stundensatzes ist die Qualifikation des Berufsbetreuers. Quereinsteiger, die lediglich einen Kurs zum gesetzlichen Betreuer absolviert haben, erhalten demnach eine geringere Vergütung als Akademiker mit betreuungsrechtlichen Fachkenntnissen.

Nichtsdestotrotz ist der tatsächliche Zeitaufwand nicht maßgebend für den Verdienst des Berufsbetreuers, denn pro Betreuung wird ein pauschaler Zeitansatz angesetzt, der als Vergütungspauschale bei vermögenden Betreuten und mittellosen Betreuten in Erscheinung tritt.

All diejenigen, die Interesse an einer Tätigkeit als Berufsbetreuer/in haben und sich vorab ein Bild von den Verdienstmöglichkeiten machen möchten, müssen wissen, dass entsprechende Betreuer selbständig tätig sind und dementsprechend kein festes Einkommen erwirtschaften. Ein durchschnittliches Gehalt kann es somit kaum geben. Man kann aber je nach Anzahl der übernommenen Betreuungen und Betreuungsaufwand von rund 12.000 Euro bis 84.000 Euro brutto im Jahr ausgehen.

Weiterbildungsmöglichkeiten zum Berufsbetreuer

Wer sich eingehend mit der Tätigkeit als Berufsbetreuer befasst und den Entschluss gefasst hat, selbst in diesem Metier tätig zu werden, sollte sich einerseits der Belastungen bewusst sein, die damit einhergehen und andererseits um eine adäquate Qualifizierung kümmern. Im Zuge einer entsprechenden Recherche wird deutlich, dass verschiedene Weiterbildungsmöglichkeiten für angehende Betreuer existieren. Aus diesem Grund ist es sinnvoll, sich frühzeitig zu informieren und ein genaues Bild von den verschiedenen Optionen zu machen.

Im Allgemeinen ist es ratsam, sich an die vor Ort zuständige Betreuungsbehörde zu wenden und dort eine Bewerbung einzureichen. Diese muss ein polizeiliches Führungszeugnis, eine Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis sowie den Nachweis einer entsprechenden Haftpflichtversicherung umfassen. Darüber hinaus müssen angehende Berufsbetreuer ihre beruflichen Abschlüsse und vor allem Nachweise für betreuungsrechtliche Qualifikationen vorlegen. Eine entsprechende Weiterbildung schafft somit die Basis für eine Tätigkeit als Berufsbetreuer/in.

Die Weiterbildung zum gesetzlichen Betreuer per Zertifikatskurs zum Berufsbetreuer

Weiterbildung

Die Weiterbildung zum Berufsbetreuer findet klassischerweise im Rahmen eines Zertifikatskurses statt und kann über verschiedene Anbieter absolviert werden. In mehreren Modulen erwerben die Teilnehmer betreuungsrechtliche Kompetenzen und werden somit für eine Tätigkeit als Berufsbetreuer fit gemacht.

Wer genauere Informationen zur Weiterbildung zum gesetzlichen Betreuer sucht, wird im Zuge einer Online-Recherche fündig und kann sich von verschiedenen Anbietern ganz unverbindlich das kostenlose Informationsmaterial schicken lassen. Darüber hinaus lohnt es sich auch, mit der örtlichen Betreuungsbehörde in Kontakt zu treten und dort die erforderlichen Qualifikationen zu erfragen. Mitunter gibt es auch Empfehlungen für einen Zertifikatskurs zum gesetzlichen Betreuer.

Die Qualifizierung als Demenzbetreuer

Neben der Zertifizierung als Berufsbetreuer kann zuweilen auch eine Qualifizierung als Demenzbetreuer in Betracht kommen. Betreuer, die an einer entsprechenden Weiterbildung teilnehmen, beschäftigen sich intensiv mit der Demenz und erfahren so, welchen Betreuungsbedarf demente Personen haben können. Dabei geht es nicht um die rein rechtliche Betreuung, sondern auch um die soziale und hauswirtschaftliche Betreuung. Wer hilfsbedürftigen Menschen beistehen und sich nicht einzig und allein auf juristische Belange konzentrieren möchte, sollte somit gegebenenfalls über eine Weiterbildung zum Demenzbetreuer nachdenken.

Welche Voraussetzungen gelten für eine Weiterbildung für Berufsbetreuer/innen?

Wer sich als Berufsbetreuer/in beruflich verwirklichen möchte und nun über eine entsprechende Weiterbildung nachdenkt, muss sich zunächst mit den Voraussetzungen der Qualifizierung befassen. Grundsätzlich ist allerdings festzuhalten, dass man Berufsbetreuer/in wird, indem man gerichtlich als Betreuer bestellt wird. Eine spezielle Ausbildung existiert nicht, so dass sich grundsätzlich jeder Interessent bei der Betreuungsbehörde bewerben kann.

Einschlägige Fortbildungen schaffen dennoch die Basis für einen erfolgreichen Karrierestart. Die Zulassung zu solchen Zertifikatskursen kann sehr unterschiedlich geregelt sein. Grundsätzlich ist eine einschlägige Berufspraxis als Psychologe, Sozialarbeiter, Pädagoge, Kaufmann, Rechtsanwalt oder Pflegekraft jedoch von großem Vorteil.

Wie hoch sind die Kosten für eine Weiterbildung als Berufsbetreuer?

Die Teilnahme an einer Weiterbildung zum Berufsbetreuer setzt weiterhin voraus, dass man sich diese auch leisten kann. Die Kosten sind folglich ein wichtiger Punkt im Zuge der Entscheidungsfindung. Je nach Anbieter und Lehrgang können durchaus 700 Euro bis 3.000 Euro fällig werden.

Wo kann man als Berufsbetreuer eine Weiterbildung machen?

Menschen, die eine Zertifizierung als Berufsbetreuer/in anstreben und sich vorab über die Modalitäten der Weiterbildung informieren möchten, stellen schnell fest, dass es je nach Anbieter große Unterschiede gibt. Die Anbietersuche ist folglich der Kern der Recherche. Im Zuge dessen zeigt sich, dass verschiedene Gesellschaften und Bildungsinstitutionen in Betracht kommen können. Zuweilen stößt man sogar auf ein Berufsbetreuer-Fernstudium über eine Fernschule.

Redaktion stzgd
Autor
Redaktion stzgd.de

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