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Umschulung

Eine Umschulung richtet sich üblicherweise an Menschen, die bereits einen Beruf erlernt haben und nun eine Aus- oder Weiterbildung absolvieren möchten, die von der erlernten Berufstätigkeit abweicht. Sinn und Zweck dieses Unterfangens ist es, den Umschüler für eine neue Tätigkeit zu qualifizieren. Wer also aus unterschiedlichsten Gründen seinen bisherigen Beruf nicht mehr ausüben kann oder möchte, ist ein guter Kandidat für eine Umschulung.

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Inhaltsverzeichnis

Was ist eine Umschulung?

Wer in seinem aktuellen Beruf nicht mehr glücklich ist, diesem aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr nachgehen kann oder aufgrund der schlechten Arbeitsmarktlage arbeitslos ist, wird früher oder später auf die Möglichkeit einer Umschulung aufmerksam gemacht. Dabei handelt es sich um eine berufsbildende Maßnahme, die dem deutschen Berufsbildungsgesetz unterliegt und den Teilnehmern eine Qualifikation für eine neue Berufstätigkeit bieten soll. Es geht also darum, dass Menschen, die bereits berufstätig sind beziehungsweise waren eine zweite fundierte Ausbildung erhalten.

Grundsätzlich sind Umschulungen stets von Weiterbildungen beziehungsweise Fortbildungen abzugrenzen. Letztere widmen sich dem Ausbau der bereits vorhandenen Kenntnisse und bilden somit gewissermaßen eine Fortsetzung der bereits abgeschlossenen Ausbildung. Bei einer Umschulung ist dies dahingegen nicht der Fall, da dem Umschüler ein vollkommen neues Tätigkeitsfeld eröffnet werden soll.

Umschulungsangebote – Welche Umschulung ist die richtige?

Wer sich dazu entschließt, beruflich noch einmal ganz von vorne anzufangen und einen neuen Beruf trotz seines mitunter fortgeschrittenen Alters zu erlernen, sollte sich zunächst die Frage stellen, welche Richtung er künftig einschlagen möchte. Kaufmännische, technische und medizinische Berufe haben jeweils ihren Reiz und können auch per Umschulung erlernt werden. Der betreffende Abschluss wird so gewissermaßen über Umwege erreicht, was jedoch kein Problem darstellt. Mitunter können erfolgreiche Umschüler ihre vorhandenen Fähigkeiten und Erfahrungen aktiv einbringen und auch nach dem Neustart aktiv nutzen.

Schon eine relativ kurze Recherche präsentiert zahlreiche Umschulungsangebote unterschiedlichster Anbieter, so dass man gewissermaßen die Qual der Wahl hat. Die Umschulung soll die Weichen für eine erfolgreiche Zukunft stellen und ist daher von immenser Bedeutung für die weitere berufliche Laufbahn. Dass bei der Wahl der richtigen Maßnahme verschiedene Faktoren Berücksichtigung finden sollten, ist daher eine absolute Selbstverständlichkeit.

Zunächst ist es ratsam, die persönlichen Interessen und Stärken zu ergründen. Die Situation auf dem Arbeitsmarkt darf man ebenfalls nicht außer Acht lassen, schließlich will man im Anschluss an die Bildungsmaßnahme im Beruf Fuß fassen.

Voraussetzungen für eine Umschulung

Von besonderem Interesse sind für angehende Umschüler die Voraussetzungen, an die eine Umschulung gekoppelt ist. Grundsätzlich muss man dabei anmerken, dass die Voraussetzungen vom jeweiligen Beruf abhängen. Zudem können von Anbieter zu Anbieter unterschiedliche

Wenn es um die Voraussetzungen für eine Umschulung geht, muss man demnach zwischen den formalen Zulassungskriterien und den Bedingungen für eine Förderung durch das Arbeitsamt oder die Rentenversicherung differenzieren.

Dabei ist jedoch zu beachten, dass kein Rechtsanspruch auf eine Umschulung besteht und folglich selbst dann eine Ablehnung erfolgen kann, wenn man eigentlich die Voraussetzungen erfüllt. Gegebenenfalls ist daher die Überzeugungskraft des angehenden Umschülers gefragt, wenn es um die Förderung der Maßnahme geht.

Zugleich sollte man die persönlichen Voraussetzungen für eine Umschulung nicht außer Acht lassen. Wichtig ist es, dass man bereit ist, noch einmal die Schulbank zu drücken und in einem neuen Beruf von vorne zu beginnen. Für Berufserfahrene kann dies eine große Herausforderung sein. Umschüler sollten folglich nicht nur vom lebenslangen Lernen reden, sondern dieses leben und zu ihrer Philosophie machen.

Wie läuft eine Umschulung ab?

Menschen, die eine Umschulung in Angriff nehmen möchten, können zum Zweck der Berufsfindung eine ausführliche Beratung beim Arbeitsamt in Anspruch nehmen. Bei dieser Gelegenheit lassen sich auch Fragen zur Finanzierung klären. Grundsätzlich ist es dringend anzuraten, sich selbst auf eigene Faust im Vorfeld schlau zu machen. So zeigt man Eigeninitiative und kann zudem wichtige Impulse geben, die der Sachbearbeiter berücksichtigt.

Aus diesem Grund ist es ratsam, selbst nach geeigneten Umschulungen zu recherchieren und die individuellen Wünsche im Förderantrag beim Amt zu nennen. Spätestens wenn die schriftliche Zusage vorliegt, sollte man den jeweiligen Träger kontaktieren und sich um einen Platz in der gewünschten Umschulungsmaßnahme bemühen.

Da viele Umschulungen dual konzipiert sind, ist zudem die Suche nach einem Praxisträger erforderlich. Angehende Umschüler können so in einem Unternehmen erste praktische Erfahrungen in dem betreffenden Beruf sammeln und vielleicht auch wichtige Kontakte knüpfen.

Was kostet eine Umschulung?Fragen

Private Bildungsträger sind naturgemäß keine Wohlfahrtsvereine und erheben daher nicht unwesentliche Gebühren, die grundsätzlich vom Lehrgangsteilnehmer zu tragen sind. Im Falle einer Umschulung können so durchaus Kosten von mehreren Tausend Euro entstehen, die wohl nur die wenigsten Menschen aus eigener Tasche bezahlen können.

Vor allem wenn die Umschulung die Arbeitslosigkeit beenden soll, sind üblicherweise keine finanziellen Reserven vorhanden, die die Finanzierung der Umschulungskosten sicherstellen könnten.

Wer bezahlt die Umschulung?

Ist eine Umschulung angebracht, weil man aus gesundheitlichen Gründen oder aufgrund einer schlechten Lage auf dem Arbeitsmarkt seinem ursprünglichen Beruf nicht mehr nachgehen kann, muss diese in der Regel nicht privat finanziert werden.

Angehende Umschüler müssen sich allerdings aktiv um eine Finanzierung bemühen und sind diesbezüglich bei der Arge oder Rentenversicherung an der richtigen Adresse. Welche Stelle konkret zuständig ist, ergibt sich aus dem Einzelfall und muss gegebenenfalls zunächst in Erfahrung gebracht werden.

Wann zahlt das Arbeitsamt die Umschulung?

Um bei bestehender Arbeitslosigkeit oder im Falle einer drohenden Arbeitslosigkeit die Finanzierung einer geplanten Umschulung zu klären, ist in der Regel das Arbeitsamt die richtige Adresse. Eine Kostenübernahme durch das Jobcenter beziehungsweise die ARGE hängt von der Notwendigkeit der Umschulung ab und geht mit einer verpflichtenden Beratung durch das Amt einher. Daher sollte man sich möglichst frühzeitig um einen Beratungstermin kümmern. Dann können Qualifizierungsdefizite festgestellt und der Förderantrag gestellt werden.

Wann übernimmt die Rentenversicherung die Kosten der Umschulung?

In einigen Fällen kann eine Übernahme der Umschulungskosten auch durch die Rentenversicherung erfolgen. Wer aus gesundheitlichen Gründen seinen Beruf nicht mehr ausüben kann und aus diesem Grund eine Erwerbsminderungsrente bezieht, sollte sich hinsichtlich der Finanzierung einer Umschulung an die gesetzliche Rentenversicherung wenden. Diese hat ebenfalls Interesse an der beruflichen Wiedereingliederung und ist zudem dem sechsten Sozialgesetzbuch nach zu Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben verpflichtet, sofern keine andere Stelle zuständig ist.

Arbeitslos melden: Welche Unterlagen brauche ich?

Menschen, die sich arbeitslos melden wollen beziehungsweise müssen, sollten schnellstmöglich bei der örtlichen Agentur für Arbeit vorstellig werden und die folgenden Unterlagen vorlegen:

  • Personalausweis
  • Kündigung oder befristeter Arbeitsvertrag
  • Lebenslauf mit detaillierten Angaben der letzten sieben Jahre sowie der beruflichen Ausbildung
  • Steueridentifikationsnummer
  • Rentenversicherungsnummer
  • bei Personen ohne deutsche Staatsangehörigkeit gegebenenfalls Arbeitserlaubnis, Meldebescheinigung und Aufenthaltstitel

Nicht nur wenn es darum geht, finanzielle Unterstützung zu erhalten, sollten Arbeitslose eine hohe Kooperationsbereitschaft gegenüber der Arge an den Tag legen, schließlich kann diese ihnen auch bei der beruflichen Wiedereingliederung helfen. Falls im bisherigen Job eher schlechte Chancen bestehen, kann man das Thema Umschulung ansprechen und so gemeinsam mit dem Sachbearbeiter erörtern, ob dies eine Option ist und worin die Unterschiede zwischen einer betrieblichen und überbetrieblichen Umschulung bestehen.

Speziell betriebliche Umschulungen eignen sich gut, rasch der Arbeitslosigkeit zu entfliehen, denn im Zuge dessen erhält man eine Ausbildung im Betrieb und zugleich weiterhin finanzielle Unterstützung durch die Arge. Ansonsten kann auch eine schulische Umschulungsmaßnahme eine Chance sein, sich neue Perspektiven zu sichern.

Wie lange dauert eine Umschulung?

Die Kostenübernahme ist natürlich ein wichtiger Aspekt, doch auch die Dauer einer Umschulung ist für die meisten Menschen von großem Interesse. Oftmals wünschten sich angehende Umschüler eine möglichst kurze Dauer, weil sie rasch in den Arbeitsalltag zurückkehren und beruflich Fuß fassen möchten. Grundsätzlich gilt es dabei zu bedenken, dass die Fähigkeiten und Kenntnisse einer kompletten Berufsausbildung vermittelt werden müssen und eine Umschulung daher nicht in ein paar Wochen abgeschlossen sein kann.

Die meisten Ausbildungen dauern üblicherweise drei Jahre, während Umschulungen in der Regel lediglich zwei Jahre in Anspruch nehmen. Die Verkürzung ergibt sich aus der Tatsache, dass Umschüler in fast allen Fällen bereits eine Berufsausbildung abgeschlossen haben. Die Vorkenntnisse finden somit Berücksichtigung, obgleich ein neuer Beruf erlernt wird.

Umschulung in Teilzeit

Zum Teil kann eine berufliche Umschulung auch in Teilzeit absolviert werden, was natürlich Einfluss auf die Dauer hat. Während die Vollzeit-Variante in der Regel 24 Monate dauert, müssen Umschüler in Teilzeit mit einer dreijährigen Dauer rechnen. Auch wenn die Maßnahme so mehr Zeit in Anspruch nimmt, ist dies eine gute Option für all diejenigen, die aus privaten oder auch gesundheitlichen Gründen ansonsten keine Umschulung machen könnten.

Umschulungsberufe Liste

Sie wollen eine Umschulung absolvieren, wissen aber nicht als was? In einem solchen Fall kann eine Liste eine Orientierungshilfe sein und Interessierten einen Überblick über die möglichen Umschulungsberufe verschaffen. Hier auf stzgd.de sind Sie diesbezüglich an der richtigen Adresse und können sich bequem über die wichtigsten Umschulungen informieren. Unabhängig davon, ob Sie Wissenswertes über Umschulungen aus dem sozialen Bereich suchen oder Interesse an anderen Berufsfeldern haben, werden Sie hier fündig.

Unsere Umschulungsberufe-Liste präsentiert Umschulungen mit Zukunft, die die perfekte Basis für eine zweite Karriere schaffen. Wer sich beruflich umorientieren will oder muss, sollte vorab umfassende Informationen sammeln und seine Wahl gut überdenken, schließlich soll die Umschulung den Startschuss für den beruflichen Neuanfang geben.

Umschulung wegen Krankheit

BehinderungFür die meisten Menschen steht fest, dass eine Umschulung immer dann angezeigt ist, wenn man arbeitslos oder konkret von Arbeitslosigkeit bedroht ist und aus diesem Grund eine Qualifikation erwerben will, die die Chancen auf dem Arbeitsmarkt nachhaltig verbessert. Darüber hinaus ist eine Umschulung wegen Krankheit aber keineswegs eine Seltenheit, denn es kommt immer wieder vor, dass Menschen aus gesundheitlichen Gründen ihrer bisherigen beruflichen Tätigkeit nicht mehr nachgehen können.

Das Leben nimmt für die Betroffenen eine dramatische Wendung, denn einerseits sind sie mehr oder weniger schwer erkrankt und andererseits verlieren sie ihre Existenzgrundlage. Eine Umschulung kann dann neue Perspektiven eröffnen und die Basis für die berufliche Wiedereingliederung schaffen, schließlich verheißt die Erwerbsunfähigkeitsrente keine rosigen Zukunftsaussichten.

Besonders zu beachten ist bei einer Umschulung aus gesundheitlichen Gründen, dass das Arbeitsamt in der Regel nicht für die Finanzierung zuständig ist. Stattdessen muss man sich an die gesetzliche Rentenversicherung oder Berufsgenossenschaft wenden. Im Zuge dessen muss man sich unter anderem einem Gutachten unterziehen, das die Arbeitsfähigkeit des Antragstellers feststellen soll. Dabei geht es vor allem darum, inwiefern die gesundheitlichen Beeinträchtigungen diesen an der Ausübung seiner bisherigen Tätigkeit hindern.

Grundsätzlich ist eine Umschulung für gesundheitlich beeinträchtigte Menschen eine große Chance, weiterhin für ihren Lebensunterhalt sorgen zu können und einen geeigneten Beruf zu erlernen.

Umschulung nach einem Burnout

Kann der erlernte Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausgeübt werden, ist die Rentenversicherung üblicherweise der Leistungsträger, der die Umschulungskosten übernimmt. Oftmals sind psychische Erkrankungen wie ein Burnout oder Depressionen dafür verantwortlich, dass eine berufliche Neuorientierung erforderlich ist. Zugunsten der beruflichen Teilhabe kann in solchen Fällen eine Kostenübernahme durch die Rentenversicherung erfolgen.

Berufliche Rehabilitation und Umschulung

Der Grund für eine Umschulung ist oftmals die Tatsache, dass man seinen bisherigen Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben kann. Um dennoch weiterhin einer Erwerbstätigkeit nachgehen und selbst für seinen Lebensunterhalt aufkommen zu können, erscheinen Umschulungen als vielversprechende Perspektiven. Zunächst sollte man gegebenenfalls aber eine berufliche Rehabilitation in Betracht ziehen.

Diese wird üblicherweise über die gesetzliche Rentenversicherung oder Unfallversicherung finanziert und umfasst verschiedene Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben. Dabei kann es sich beispielsweise auch um eine Umschulung handeln, wobei auch Anpassungsweiterbildungen und Arbeitshilfen zum Leistungskatalog der beruflichen Rehabilitation gehören.

Umschulung nach der Reha – Ist das möglich?

Bei gesundheitlichen Problemen, die die Teilhabe am Arbeitsleben behindern, wird oftmals zunächst eine Rehabilitationsmaßnahme in die Wege geleitet, um die bestehenden Hindernisse zu beseitigen und die Rückkehr in den Ursprungsberuf zu ermöglichen. Leider kommt es immer wieder vor, dass eine Rehabilitationsmaßnahme ihr Ziel verfehlt und keine Abhilfe schafft. In einem solchen Fall ist auch nach der Reha eine Umschulung möglich. Der zuständige Sachbearbeiter bei der gesetzlichen Rentenversicherung ist diesbezüglich der richtige Ansprechpartner.

Umschulung Rentenversicherung – Welche Berufe?

Welche Berufe im Rahmen einer Umschulung über die Rentenversicherung ergriffen werden können, lässt sich pauschal gar nicht sagen, weil hier verschiedene Faktoren eine Rolle spielen. Grundsätzlich ist man dabei auf keine bestimmten Berufsfelder festgelegt, denn der Rentenversicherung geht es als Trägerin von Umschulungsmaßnahmen in erster Linie darum, die berufliche Rehabilitation von Erwerbsgeminderten zu fördern. Welche Berufe konkret gefördert werden, hängt immer vom jeweiligen Einzelfall ab. Dies ist auch verständlich, wenn man bedenkt, dass die Intention einer Umschulung durch die Rentenversicherung als berufliche Rehabilitation darin besteht, Erwerbsgeminderten eine Teilhabe am Arbeitsleben zu ermöglichen.

Gesundheitliche Probleme sorgen leider nicht selten dafür, dass man seinen bisherigen Beruf nicht mehr ausüben kann. In einem solchen Fall spricht man von einer Erwerbsminderung, die durch die Rentenkasse verrentet wird. Nicht nur die Rentenversicherung, sondern auch der Betroffene selbst hat aber häufig den Wunsch, wieder erwerbstätig zu werden. Eine Umschulung kann neue Perspektiven erschließen und den Weg in einen Beruf ebnen, in dem die vorhandenen Beeinträchtigungen keine Rolle spielen. Um welche Berufe es sich dabei handeln kann, lässt sich pauschal aber nicht beantworten. Die psychischen und physischen Fähigkeiten sind in diesem Zusammenhang ausschlaggebend und variieren von Fall zu Fall.

Wann gibt es eine Umschulung durch die Rentenversicherung?

In bestimmten Fällen ist nicht das Arbeitsamt als Kostenträger zuständig, da es eine Umschulung durch die Rentenversicherung gibt. Laien erschließt sich oftmals nicht, wann welcher Träger zuständig ist. Dabei kann es helfen, sich ein wenig in die Thematik einzulesen und näher mit den Fördermöglichkeiten für Umschulungsmaßnahmen zu befassen.

Die Rentenversicherung hat im Allgemeinen ein großes Interesse an der beruflichen Rehabilitation und fördert daher in vielen Fällen Umschulungen. Auf diese Art und Weise kann der Versicherer aktiv werden, um zu verhindern, dass durch die anhaltende Arbeitslosigkeit des Versicherten langfristig Beiträge ausfallen. Darüber hinaus kommt es bei Langzeitarbeitslosen nicht selten zu einer frühzeitigen Verrentung, wodurch der Rentenversicherung Kosten entstehen würden.

Nicht zu vergessen ist außerdem, dass nicht selten gesundheitliche Gründe einer weiteren Tätigkeit im bisherigen Beruf entgegenstehen und die Rentenkasse so Erwerbsminderungsrente zahlen muss. Allein um diesen ökonomischen Nachteilen zu begegnen, engagiert sich die Rentenversicherung sehr stark in Sachen Umschulung.

Wer Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben gemäß SGB VI in Anspruch nehmen möchte, kann eine Umschulung durch die Rentenversicherung erhalten, wenn er mindestens 15 Jahre in die Rentenkasse eingezahlt hat und aufgrund gesundheitlicher Probleme erwerbsgemindert ist.

Umschulungsangebote vom Jobcenter

Arbeitssuchende, die Hartz IV beziehungsweise Arbeitslosengeld II beziehen und dementsprechend Kunden des Jobcenters sind, wünschen sich in der Regel nichts sehnlicher, als wieder auf eigenen Füßen zu stehen und vom Amt unabhängig zu sein. Gibt der ursprüngliche Beruf keine Perspektiven her, sollte eine Umschulung ins Auge gefasst werden.

Diesbezüglich sollte man mit der Sachbearbeiterin beziehungsweise dem Sachbearbeiter sprechen und klar machen, dass man an einem beruflichen Neustart interessiert ist, um in die Arbeitswelt zurückkehren zu können. Dies ist grundsätzlich auch im Interesse des Arbeitsamts, weshalb es diese Kann-Leistung vielfach gewährt.

Wer eine Umschulung über das Jobcenter absolvieren möchte und auf die Unterstützung des Amtes setzt, sollte zwar konkrete Vorstellungen haben, aber auch offen für Vorschläge seitens des Jobcenters sein. So wird der Sachbearbeiter einige Umschulungsangebote unterbreiten, die neue berufliche Perspektiven bieten und zudem regional vorhanden sind.

Darauf sollten sich angehende Umschüler/innen einlassen und sich eingehend beraten lassen. Darüber hinaus können Interessierte das Kursnet nutzen und dort aktiv nach Umschulungsangeboten suchen, die vom Jobcenter unterstützt werden. Eigeninitiative und Kompromissbereitschaft sind sehr wichtig, wenn es um eine geförderte Umschulung über das Arbeitsamt geht.

Umschulung durch das Arbeitsamt beziehungsweise die Arbeitsagentur

Für viele Menschen kommt nur eine Umschulung durch das Arbeitsamt beziehungsweise durch die Arbeitsagentur infrage, weil eine solche Maßnahme ohne Förderung durch diesen Kostenträger nicht finanzierbar wäre. In Anbetracht der Tatsache, dass neben den Lehrgangsgebühren der Umschulung auch die laufenden Lebenshaltungskosten finanziert werden müssen, ist dies auch nicht verwunderlich.

Häufig streben Arbeitslose oder von Arbeitslosigkeit Bedrohte eine Umschulung an, so dass in der Regel nicht von großen finanziellen Reserven ausgegangen werden kann. Durch eine Umschulungsmaßnahme kann man aber eine neue Perspektive entwickeln und so einen beruflichen Neustart hinlegen. Dass das Arbeitsamt in diesem Zusammenhang finanzielle Unterstützung bietet, erscheint somit angemessen.

Voraussetzungen für eine Umschulungsförderung durch das Arbeitsamt

Umschulungsmaßnahmen gelten grundsätzlich als besondere Weiterbildung, so dass dabei die Vorgaben zur Förderung der Weiterbildung durch die Arbeitsagentur gelten. Für Interessenten an einer Umschulung ist wichtig zu wissen, dass es sich um eine sogenannte Kannleistung handelt. Das Amt muss eine entsprechende Förderung folglich nicht gewähren, da kein gesetzlicher Anspruch darauf besteht. Folglich erfolgt stets eine Einzelfallentscheidung durch den zuständigen Sachbearbeiter.

Üblicherweise werden jedoch im Allgemeinen ein Mindestalter von 18 Jahren sowie eine abgeschlossene Ausbildung vorausgesetzt. Zudem muss eine Arbeitslosigkeit bestehen oder akut drohen. Besteht zudem keine Aussicht auf eine erneute Beschäftigung in dem Beruf, hat man gute Chancen auf die Bewilligung einer Umschulung. Da dies stets mit einer Einzelfallentscheidung einhergeht, lassen sich allgemeingültige Voraussetzungen aber nicht benennen.

Beantragung der Förderung einer Umschulung durch die Arbeitsagentur – Was ist zu beachten?

Menschen, die sich umschulen lassen möchten und im Zuge dessen auf finanzielle Unterstützung durch das Arbeitsamt angewiesen sind, sollten zunächst ein Beratungsgespräch bei dem zuständigen Sachbearbeiter der Arbeitsagentur in Anspruch nehmen. Bei dieser Gelegenheit kann man sein Anliegen vorbringen und beim Arbeitsamt erörtern, welche Möglichkeiten bestehen. Dabei macht es Sinn, sich gut vorzubereiten, um die eigenen Pläne darzulegen.

Auf diese Art und Weise kann der Antragsteller seine Eigeninitiative und Motivation direkt unter Beweis stellen. Im Anschluss an das Gespräch, in dessen Rahmen man den Sachbearbeiter am besten von der Sinnhaftigkeit überzeugen konnte, muss man einen entsprechenden Antrag stellen, über den dann im Einzelfall entschieden wird.

Welche Leistungen umfasst eine Umschulungsfinanzierung durch das Arbeitsamt?

Der Umfang der Umschulungsförderung durch das Arbeitsamt im Falle eines positiven Entscheids ist ebenfalls sehr wichtig. Grundsätzlich können durch die finanzielle Unterstützung der Arbeitsagentur die folgenden Kosten einer Umschulung abgedeckt werden:

  • Lehrgangsgebühren
  • Lebensunterhalt
  • Unterkunft
  • Kinderbetreuungskosten
  • Fahrtkosten

Ob und in welchem Umfang die einzelnen Kostenpunkte der Umschulung übernommen werden, hängt vom Einzelfall ab und lässt sich nicht pauschalisieren.

Umschulung Arbeitsamt Berufe

Welche Umschulungen bietet das Arbeitsamt an? Diese Frage beschäftigt viele Menschen, die sich beruflich noch einmal neu orientieren wollen oder müssen und dabei auf eine Förderung des Arbeitsamtes setzen. Im Vorfeld des Gesprächs mit dem Sachbearbeiter wollen angehende Umschüler oftmals in Erfahrung bringen, welche Optionen ihnen zur Verfügung stehen. Eine Liste von Berufen, die das Arbeitsamt im Rahmen einer Umschulung fördert, kann es allerdings nicht geben, denn grundsätzlich kommen hier alle anerkannten Berufe infrage.

Aufgrund der Vielzahl an Berufsabschlüssen lässt sich die Frage, welche Umschulungen vom Arbeitsamt angeboten werden, pauschal nicht beantworten. Die Voraussetzungen und Kenntnisse des Umschülers spielen dabei ebenso wie die aktuelle Lage auf dem Arbeitsmarkt eine entscheidende Rolle. Dementsprechend sollten Interessenten an einer Umschulung das Gespräch mit ihrer Arbeitsagentur suchen und so individuell erörtern, ob und inwiefern Umschulungsmöglichkeiten existieren.

Umschulung – Wie viel Geld oder Gehalt bekommt man?

Finanzielle Aspekte spielen bei einer Umschulung ebenfalls eine nicht unwesentliche Rolle. In erster Linie geht es natürlich darum, sich neue berufliche Perspektiven zu erarbeiten, aber auch während der Maßnahme muss man leben und ist folglich auf regelmäßige Einnahmen angewiesen. Aus diesem Grund stellt sich immer wieder die Frage, wie viel Geld man während einer Umschulung bekommt. Handelt es sich um eine außerbetriebliche Umschulung wird kein Gehalt gezahlt, so dass man einzig und allein auf die Förderung des Arbeitsamtes angewiesen ist.

Das Amt übernimmt im Falle einer Förderung die Lehrgangskosten und leistet zudem finanzielle Unterstützung zum Lebensunterhalt. Währenddessen gibt es dann weiterhin Arbeitslosengeld. Zusätzlich können mitunter noch weitere Leistungen, wie zum Beispiel für die Kinderbetreuung, Fahrtkosten sowie Kosten für auswärtige Unterkunft und Verpflegung, gewährt werden.

Wie viel Geld man während einer Umschulung vom Arbeitsamt bekommt, lässt sich demnach nicht pauschal beziffern und hängt vom Einzelfall ab. Allerdings sind die genannten Leistungen nur möglich, wenn die betreffende Umschulung gefördert wird.

Umschulung ohne Arbeitsamt – Ist das möglich?

Ein gesetzlicher Anspruch auf Förderung einer Umschulung gegen das Arbeitsamt besteht nicht, so dass die entsprechende Entscheidung stets Ermessenssache ist. Dies führt zuweilen dazu, dass Menschen, die eine Umschulung machen möchten, eine Absage von der Arbeitsagentur erhalten. Dann stellt sich natürlich die Frage, ob eine Umschulung ohne Arbeitsamt möglich ist. Grundsätzlich kann dies bejaht werden, denn es steht jedem frei, sich für einen entsprechenden Lehrgang anzumelden und so einen weiteren Berufsabschluss anzustreben.

Ob dies in der Praxis tatsächlich umsetzbar ist, steht allerdings auf einem anderen Blatt. Die Finanzierung ist im Falle einer Umschulung ohne Arbeitsamt eine große Hürde. Die Lehrgangskosten können zuweilen sehr hoch sein und auch die laufenden Lebenshaltungskosten müssen finanziert werden. Ohne ein dickes finanzielles Polster ist eine Umschulung ohne Arbeitsamt folglich kaum finanzierbar.

Was ist eine betriebliche Umschulung?

Vom Arbeitsamt geförderte Umschulungen finden zumeist in schulischer Form statt und werden durch Praxisphasen ergänzt. Alternativ kann man aber auch eine betriebliche Umschulung absolvieren, die an die klassische duale Berufsausbildung angelehnt ist. Im Betrieb erlernt man als Umschüler so die praktischen Fähigkeiten, während in der Berufsschule die relevante Theorie unterrichtet wird.

Der Berufsschulunterricht ist dabei nicht verpflichtend, doch die Teilnahme ist dringend anzuraten, schließlich muss man am Ende der Umschulung die betreffende Abschlussprüfung bestehen und sollte daher die verfügbaren Möglichkeiten zur Vorbereitung wahrnehmen.

Kennzeichnend für eine betriebliche Umschulung ist zudem die Tatsache, dass kein Schulgeld fällig und stattdessen eine Ausbildungsvergütung gezahlt wird. Da diese häufig nicht ausreicht, um den Lebensunterhalt zu bestreiten, können Umschüler gegebenenfalls Unterhaltsleistungen in Anspruch nehmen und sollten sich diesbezüglich mit dem Leistungsträger in Verbindung setzen.

Betriebliche Umschulung – Die Unterschiede zur überbetrieblichen Umschulung

Erwerbsgeminderte und Arbeitslose, die ihre Lage durch eine Umschulung verbessern wollen, fragen sich oftmals, worin die Unterschiede zwischen einer betrieblichen und überbetrieblichen Umschulung bestehen. In beiden Fällen handelt es sich schließlich um Qualifizierungsmaßnahmen, die als zweite Ausbildung zu einem anerkannten Berufsabschluss führen.

Die betriebliche Umschulung zeichnet sich jedoch durch einen vollkommen anderen Ablauf aus und ist kein schulischer Lehrgang in Vollzeit. Stattdessen erlernt der Umschüler den betreffenden Beruf von der Pike auf in einem Unternehmen und sammelt so ebenso wie klassische Auszubildende wertvolle praktische Erfahrungen. Dies macht den Kern einer betrieblichen Umschulung aus.

Vor- und Nachteile einer betrieblichen Umschulung

Eine betriebliche Umschulung zu finden, kann sich immer wieder als große Herausforderung erweisen, während Anbieter außerbetrieblicher Umschulungsmaßnahmen recht leicht zu recherchieren sind. Nichtsdestotrotz lohnt sich der Aufwand, denn eine Umschulung im Betrieb bietet einige Vorteile. So haben auch Erwachsene mit Berufserfahrung die Chance, einen neuen Beruf in der Praxis zu erlernen.

Zudem müssen sie nicht nur mit der mageren Ausbildungsvergütung auskommen, sondern erhalten finanzielle Hilfen zum Lebensunterhalt von der Rentenversicherung oder Agentur für Arbeit. Trotz dieser Vorteile dürfen die Nachteile nicht gänzlich außer Acht gelassen werden. Insbesondere die Tatsache, dass man trotz Berufserfahrung und fortgeschrittenen Alters in der betrieblichen Hierarchie erst einmal ganz unten steht und wieder von vorne anfangen muss, bereitet nicht wenigen Menschen Schwierigkeiten.

Umschulung – Wer zahlt?

Wenn es um die Finanzierung der Umschulungskosten geht, stellt sich die Frage nach dem jeweils zuständigen Leistungsträger. Je nach Situation zahlt entweder das Arbeitsamt oder die Rentenversicherung. All diejenigen, die bei keinem der Träger die Förderbedingungen erfüllen, müssen gegebenenfalls tief in die Tasche greifen und die Kosten selbst übernehmen.

Umschulung mit 40 oder 50

Im Alter von 40 oder 50 Jahren denken die meisten Menschen nicht an das Thema Berufsorientierung und befassen sich eher mit der Berufswahl ihrer Kinder. Wer aber nicht dem Nachwuchs unter die Arme greifen will, sondern sich selbst neu orientieren möchte oder muss, fragt sich, ob eine Umschulung mit 40 oder 50 Jahren noch sinnvoll ist. Dass man sich in diesem Alter schwerer tut, einen grundlegenden Jobwechsel zu vollziehen, lässt sich nicht von der Hand weisen und liegt vor allem daran, dass man in seinem bisherigen Berufsleben einer anderen Tätigkeit nachgegangen ist. Ist dies aus gesundheitlichen Gründen oder aufgrund schlechter Aussichten auf dem Arbeitsmarkt nicht mehr möglich, steht eine Umschulung zur Debatte.

Mit 40 oder 50 Jahren gehört man längst noch nicht zum alten Eisen und kann für viele Unternehmen ein interessanter Mitarbeiter sein. Vor allem angesichts des gestiegenen Renteneintrittsalters macht auch ein später Neuanfang absolut Sinn.

Das lebenslange Lernen muss entsprechend gelebt werden, indem man auch in fortgeschrittenem Alter offen für Neues bleibt und bereit ist, sich gegebenenfalls beruflich grundlegend zu verändern. Dies ist ohne Frage ein schwerer Schritt, aber mit 40 oder 50 Jahren ist man noch zu jung, um sich mit einer permanenten Arbeitslosigkeit oder Erwerbsunfähigkeit abzufinden. Um etwas Neues zu lernen, ist es ohnehin nie zu spät.

Eine Umschulung ist selbstverständlich eine große Herausforderung, aber wer sich dieser stellt und nicht den Kopf in den Sand steckt, wird mit neuen Perspektiven belohnt und kann auch in dieser Phase seines Berufslebens Erfolge feiern. Menschen, die die 40 oder 50 bereits überschritten haben, sollten nicht den Fehler machen, sich am bisherigen Beruf festzuklammern. Falls dieser keine Zukunft mehr bietet, muss man auch loslassen können und bereit für Neues sein. Eine Umschulung schafft die ideale Basis für einen beruflichen Neubeginn und ist in jedem Alter eine tolle Chance.

Welche Möglichkeiten zur Finanzierung einer Umschulung gibt es?

Bafög - FörderungWenn es um die Finanzierung einer Umschulungsmaßnahme geht, denken die meisten Menschen sofort an eine Förderung durch das Arbeitsamt. In vielen Fällen ergibt sich auch die Möglichkeit, entsprechende finanzielle Unterstützung zu erhalten. Allerdings ist dies nicht zwingend der Fall, so dass es vom Einzelfall abhängt, ob die gewünschte Umschulung über die Arbeitsagentur finanziert wird oder nicht.

Darüber hinaus existieren aber noch weitere Möglichkeiten zur Finanzierung, wodurch angehende Umschüler nicht ausschließlich auf das Wohlwollen ihres Sachbearbeiters bei der Arbeitsagentur angewiesen sind. Wichtig zu wissen ist in diesem Zusammenhang, dass das Arbeitsamt immer dann als Träger solcher Maßnahmen infrage kommt, wenn eine akute oder drohende Arbeitslosigkeit vorliegt.

Im Falle einer Erwerbsunfähigkeit liegt die Zuständigkeit dahingegen bei der Rentenversicherung. Folglich kann eine Förderung gegebenenfalls vom Rentenversicherer getragen werden.

Leider kommt es aber auch immer wieder vor, dass eine Umschulung weder von der Arbeitsagentur noch von der Rentenversicherung finanziert wird. Besteht für die Träger kein Anlass, fördern sie die Umschulung auch nicht. Viele Menschen haben aber auch ohne Erwerbsunfähigkeit oder Arbeitslosigkeit den Wunsch, sich beruflich zu verändern und zu diesem Zweck umschulen zu lassen. In solchen Fällen gilt es dann, Alternativen zur Finanzierung zu finden.

Zu nennen ist in diesem Zusammenhang unter anderem der Bildungsgutschein als Option. Ansonsten muss man wohl oder übel selbst tief in die Tasche greifen und seine Ersparnisse dafür opfern. Oftmals ist aber nicht ausreichend Geld vorhanden, so dass mitunter ein Kredit aufgenommen werden muss. Man sollte es sich jedoch immer gut überlegen, ob man sich für eine Umschulung wirklich verschulden möchte.

In Zusammenhang mit der Umschulungsfinanzierung lohnt es sich zuweilen auch, direkt mit dem Anbieter in Kontakt zu treten. Dieser kennt die Möglichkeiten und kommt Selbstzahlern möglicherweise auch entgegen, indem er beispielsweise eine Ratenzahlung akzeptiert.

Arbeitsagentur oder Jobcenter – Hier erhält man eine Umschulung vom Arbeitsamt

Die Finanzierung von beruflichen Qualifizierungen ist eine wichtige Aufgabe des Arbeitsamtes. Der Begriff Arbeitsamt steht allerdings für die Arbeitsagentur und das Jobcenter, zwei eigenständige Institutionen mit unterschiedlichen Aufgaben. Die Förderung von Qualifizierungen kann allerdings sowohl der Arbeitsagentur als auch dem Jobcenter obliegen. Umschulungsinteressierte wissen daher zunächst gar nicht, wohin sie sich wenden können und sollen.

Zunächst ist festzuhalten, dass Menschen mit Anspruch auf Grundsicherung beziehungsweise Arbeitslosengeld II Kundinnen und Kunden des Jobcenters sind. Dort können sie nicht nur finanzielle Hilfen zum Lebensunterhalt beantragen, sondern auch eine Umschulung in die Wege leiten. Wer dahingegen Arbeitslosengeld I bezieht, ist bei der Arbeitsagentur an der richtigen Adresse. Falls der Wiedereinstieg in den Beruf weitere Qualifikationen erfordert, kann somit die Arbeitsagentur die Umschulungsförderung übernehmen.

Welche Umschulungen werden vom Arbeitsamt gefördert?

Menschen, die sich in einer Phase der beruflichen Umorientierung befinden und eine Umschulung ins Auge fassen, wenden sich häufig an das Arbeitsamt. Das Jobcenter beziehungsweise die Agentur für Arbeit punkten mit einem vielfältigen Informations- und Beratungsangebot. Außerdem besteht die Möglichkeit einer Umschulungsförderung.

Wer sich diese sichern möchte, fragt sich, welche Umschulungen vom Arbeitsamt gefördert werden. Eine pauschale Antwort kann es hier nicht geben, weil das Amt auf keine bestimmten Berufe festgelegt ist. Es kommt vielmehr auf die folgenden Aspekte an:

  • relevante Vorbildung
  • Lage auf dem Arbeitsmarkt
  • Anerkennung des Abschlusses
  • persönliche Eignung des Interessierten

Unter diesen Gesichtspunkten trifft die Sachbearbeiterin beziehungsweise der Sachbearbeiter des Arbeitsamtes dann eine Entscheidung über die Förderung der Umschulung. Entscheidend ist, dass die Aussichten auf eine berufliche Wiedereingliederung durch die Umschulung erheblich steigen. Ist dies der Fall, stehen die Chancen gut.

Wer hat Anspruch auf eine Umschulungsförderung durch das Arbeitsamt?

Selbst Umschulungen, die grundsätzlich vom Arbeitsamt gefördert werden, werden nicht automatisch bewilligt. Interessierte stellen sich daher die Frage, wer Anspruch auf eine Umschulungsförderung hat. Wer sich intensiver mit der Rechtslage befasst, muss erkennen, dass es für niemanden einen rechtlichen Anspruch auf eine durch das Arbeitsamt geförderte Umschulung gibt.

Es liegt demnach im Ermessen der Sachbearbeiterin beziehungsweise des Sachbearbeiters, ob die Umschulung bewilligt wird oder nicht. Aus diesem Grund ist hier auch von einer Kann-Leistung die Rede.

Warum lehnen die Arbeitsämter Umschulungen teilweise ab?

Warum bekomme ich keine Umschulung vom Arbeitsamt? Diese Frage müssen sich viele Menschen immer wieder aufs Neue stellen. Die Arbeitsämter genehmigen gewünschte Umschulungen keineswegs automatisch, sondern zeigen sich hier teilweise sehr restriktiv. Als Kundin beziehungsweise Kunde hat man hier kaum eine Handhabe, denn es handelt es sich um eine sogenannte Kann-Leistung.

Ein gesetzlicher Anspruch auf eine Umschulungsförderung besteht folglich nicht. Es liegt stattdessen im Ermessen des Sachbearbeiters beziehungsweise der Sachbearbeiterin, ob und welche Umschulung genehmigt wird.

Umschulungsinteressierte fühlen sich der Willkür des Arbeitsamtes ausgesetzt, dürfen aber auch nicht vergessen, dass die Arbeitsämter ein eigenes Interesse daran haben, ihre Kundinnen und Kunden für den Arbeitsmarkt fit zu machen. Dementsprechend ist davon auszugehen, dass die Sachbearbeiter/innen nützliche Qualifizierungen sehr wohlwollend betrachten.

Wird eine Umschulung abgelehnt, hat dies also Gründe. Fehlende Mitarbeit des Kunden, ein hohes Alter, schwierige Aussichten auf dem Arbeitsmarkt, fehlende formale Voraussetzungen oder auch eine mangelnde Zuständigkeit im konkreten Fall sind hier anzuführen.

Wie kann man das Arbeitsamt von der geplanten Umschulung überzeugen?

Interessierte an einer Umschulung müssen sich immer wieder vor Augen führen, dass es im Ermessen des Sachbearbeiters beziehungsweise der Sachbearbeiterin liegt, ob die Umschulung befürwortet wird oder nicht. Kundinnen und Kunden des Arbeitsamtes sollten daher eine gewisse Überzeugungskraft an den Tag legen und so das Arbeitsamt mit ins Boot holen.

Gute und schlüssige Argumente sind hier das A und O, weshalb der Termin bei der Arbeitsagentur gut vorbereitet werden sollte. Im Zuge dessen sollten angehende Umschüler/innen die folgenden Schritte befolgen:

  • Analyse der eigenen beruflichen Situation
  • Auseinandersetzung mit dem aktuellen Arbeitsmarkt
  • Identifikation etwaiger Qualifizierungslücken
  • Auswahl passender Umschulungen
  • Recherche nach geeigneten Umschulungsangeboten
  • Kontaktaufnahme mit einzelnen Anbietern
  • Überprüfung der eigenen Motivation
  • Sichtung aktueller Stellenangebote

Indem man so vorgeht, durchläuft man eine intensive Vorbereitung und kann währenddessen die weitere berufliche Laufbahn planen. Argumente für die gewünschte Umschulung liegen nach einer solchen Recherche auf der Hand, so dass man diese nur noch im Gespräch mit dem Sachbearbeiter darlegen muss.

Dieser muss zudem anerkennen, dass der angehende Umschüler viel Einsatzbereitschaft und Motivation an den Tag gelegt hat, um die richtige Entscheidung zu finden. Dies wirkt sehr überzeugend und kann zu einer positiven Entscheidung des Arbeitsamtes führen.

Was zahlt das Arbeitsamt im Falle einer Umschulung?

Bewilligt das Arbeitsamt die gewünschte Umschulung, ist die Freude zunächst groß. Angehende Umschüler/innen sollten allerdings auch wissen, was eine Umschulungsförderung durch das Arbeitsamt konkret bedeutet. Vor allem im Falle einer außerbetrieblichen Umschulung in Form eines Lehrgangs gibt es für die Teilnehmenden keine Vergütung. Stattdessen fallen nicht unerhebliche Lehrgangskosten an, während zugleich der laufende Lebensunterhalt ebenfalls finanziert werden muss.

In beiden Fällen springt das Arbeitsamt ein, denn einerseits übernimmt es die Lehrgangsgebühren und andererseits gewährt es Hilfen zum Lebensunterhalt. Neben dem Bildungsgutschein gibt es somit Arbeitslosengeld II sowie gegebenenfalls einige weitere Leistungen.

Die Umschulungsförderung durch die Agentur für Arbeit ermöglicht keine allzu großen Sprünge, sichert aber zumindest die Existenz. Außerdem trägt sie dafür Sorge, dass eine Umschulung keine Frage des Geldes sein muss.

Welche umschulungsbegleitende Hilfen kann das Arbeitsamt gewähren?

Geht es um eine vom Arbeitsamt geförderte Umschulung ist oftmals auch von umschulungsbegleitenden Hilfen die Rede. Dabei handelt es sich keineswegs um die finanzielle Unterstützung für Teilnehmende an einer außerbetrieblichen Umschulungsmaßnahme. Stattdessen können Teilnehmende an einer betrieblichen Einzelumschulung gefördert werden, indem ihnen umschulungsbegleitende Hilfen gewährt werden.

Dabei geht es darum, die Umschüler/innen zu unterstützen, damit ihnen der erfolgreiche Abschluss der Maßnahme gelingt. Um dies zu erreichen, bewilligt das Arbeitsamt häufig Nachhilfeunterricht. Dieser wird vom Amt gefördert, so dass die Lernhilfe keine Frage des Geldes sein muss. Teilnehmende an einer betrieblichen Umschulung sollten im Bedarfsfall Nachhilfeunterricht ins Auge fassen und diesen gegebenenfalls als umschulungsbegleitende Hilfe geltend machen.

Während der Berufsausbildung sind die Lernenden ohnehin knapp bei Kasse und sollten sich nicht scheuen, finanzielle Unterstützungsangebote zu nutzen. Eine Beratung beim Arbeitsamt ist jedenfalls anzuraten und gibt Aufschluss über die verschiedenen Fördermöglichkeiten.

Umschulung – Welche Berufe werden gefördert?

Wer in Zusammenhang mit der Finanzierung einer Umschulung auf eine Förderung durch die Arbeitsagentur oder Rentenversicherung setzt, stellt sich oftmals die Frage, welche Berufe überhaupt gefördert werden. Eine pauschale Antwort darauf kann es allerdings nicht geben, denn dies hängt stets vom Einzelfall ab. Grundsätzlich kommen für eine geförderte Umschulung alle nach dem Berufsbildungsgesetz anerkannten Ausbildungsberufe infrage.

Weiterhin muss der jeweilige Träger die Umschulung für sinnvoll befinden und darin echte Zukunftsperspektiven für den Umschüler sehen. Ist dies der Fall, stehen die Chancen für eine finanzierte Umschulung gar nicht schlecht. Es schadet aber natürlich nicht, wenn sich der angehende Umschüler selbst gut informiert und im Gespräch mit dem Sachbearbeiter gut argumentieren kann.

Umschulung direkt nach der Ausbildung

Da sich Umschulungen an Menschen richten, die einen Erstberuf erlernt haben und darin keine Zukunft sehen, kann eine solche Maßnahme grundsätzlich auch direkt nach der Ausbildung erfolgen. Ob dies auch sinnvoll ist, muss im Einzelfall entschieden werden.

Umschulung auch ohne Ausbildung?

Im Allgemeinen wird angenommen, dass Umschüler/innen eine abgeschlossene Berufsausbildung vorweisen können. Maßgebend ist hier das SGB III, das diesbezüglich als Gesetzesgrundlage fungiert. Dementsprechend haben es Menschen ohne Ausbildung schwer, eine Umschulung genehmigt und finanziert zu bekommen. Nichtsdestotrotz ist dies keineswegs unmöglich, denn es gibt immer wieder Fälle, in denen auch ohne Ausbildung eine Umschulung seitens des Arbeitsamtes genehmigt wird. Dies bedeutet zuweilen einen Kampf gegen die Bürokratie, der sich aber lohnt, schließlich geht es um die eigene berufliche Zukunft.

Dass Menschen ohne abgeschlossene Berufsausbildung auf dem Arbeitsmarkt schlechte Karten haben und oftmals als Ungelernte für Hilfsarbeiten eingesetzt werden, steht außer Frage. Klassische Umschulungsangebote kommen für Arbeitssuchende ohne Berufsabschluss zwar zumeist nicht in Betracht, aber die Arbeitsämter unternehmen dennoch immer wieder den Versuch, Arbeitssuchenden zu einem ersten Berufsabschluss zu verhelfen. Dazu rufen sie spezielle Initiativen ins Leben, die sogenannten Spätstartern eine berufliche Erstausbildung ermöglichen.

Arbeitssuchende mit geringer Qualifikation und teilweise auch Arbeitnehmer/innen ohne Berufsabschluss sollten sich einerseits von dem Gedanken einer Umschulung ohne Ausbildung verabschieden und andererseits die Möglichkeiten recherchieren, eine Erstausbildung mit der Unterstützung des Arbeitsamtes zu absolvieren. Diese nennt sich dann nicht Umschulung und bedeutet trotzdem einen beruflichen Neuanfang. Wer um seine geringe berufliche Qualifizierung weiß, sollte daher einen Termin beim Arbeitsamt vereinbaren und die Möglichkeiten einer beruflichen Grundqualifizierung ansprechen.

Ist eine Umschulung mit Hauptschulabschluss möglich?

Diejenigen, die eine Umschulung in Erwägung ziehen und beruflich noch einmal neu anfangen möchten beziehungsweise müssen, fragen sich, welche Voraussetzungen für eine solche Maßnahme gelten. Grundsätzlich kann man diesbezüglich nicht pauschalisieren, weil die Voraussetzungen für eine Umschulung vom jeweiligen Beruf sowie den Vorgaben des Bildungsanbieters abhängen. Um sich einen Überblick über die jeweiligen Bedingungen verschaffen zu können, ist es erforderlich, zwischen den formalen Voraussetzungen und Förderbedingungen des jeweiligen Leistungsträgers zu differenzieren.

Viele Menschen treibt dabei die Frage um, ob sie eine Umschulung machen können, obwohl sie lediglich über den Hauptschulabschluss verfügen. Dies kann man ganz klar bejahen, wobei es gewisse Einschränkungen geben kann. Ein Beruf, der einen höheren Bildungsabschluss voraussetzt, steht so nicht zur Debatte. In den meisten Berufen existieren jedoch keine formalen Bedingungen bezüglich der Vorbildung, wodurch die Zulassungsbedingungen des jeweiligen Bildungsträgers ausschlaggebend sind.

Umschulung mit Bildungsgutschein über die Arge finanzieren

zuschuss

Angehende Umschüler, die eine solche Maßnahme aufgrund einer akuten oder drohenden Arbeitslosigkeit ins Auge fassen, haben im Allgemeinen gute Chancen, dass die Finanzierung über einen Bildungsgutschein der Arge sichergestellt wird.

Wie bekomme ich eine Umschulung?

Um die gewünschte Umschulung zu bekommen, ist zunächst eine eingehende Beratung beim Arbeitsamt beziehungsweise bei der Rentenversicherung notwendig. Schon im Vorfeld sollte man sich passende Argumente zurechtlegen, um den Sachbearbeiter von der Notwendigkeit und Sinnhaftigkeit zu überzeugen.

Gibt es ein Recht auf Umschulung?

Umschulungen gelten üblicherweise als so genannte Kann-Leistungen, was bedeutet, dass man keinen rechtlichen Anspruch auf eine Umschulung geltend machen kann. Stattdessen gilt es, das Amt davon zu überzeugen, dass die Maßnahme Sinn macht und die Basis für eine weiterhin konstante Berufstätigkeit schafft.

Wo und wie beantragt man eine Umschulung?

Wer eine Umschulung beginnen möchte, stellt zunächst einen entsprechenden Antrag beim jeweils zuständigen Träger. Doch vielen Menschen ist zunächst gar nicht klar, wo sie die Umschulung konkret beantragen müssen. Wenn eine Arbeitslosigkeit besteht oder akut droht und gleichzeitig eine Anstellung im erlernten Beruf nicht mehr möglich ist, wendet man sich an die Arbeitsagentur.

Diese entscheidet dann über eine Förderung der Maßnahme. Menschen, die ihren erlernten Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben können, dadurch erwerbsgemindert sind und mindestens 15 Jahre lang in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben, können gegebenenfalls eine Umschulung über die Rentenversicherung erhalten und somit dort den betreffenden Antrag stellen.

Wo finde ich einen Antrag auf Umschulung?

Nicht nur das Wo, sondern auch das Wie ist ein wichtiger Punkt im Rahmen der Antragstellung und beschäftigt viele angehende Umschüler. Da es scheinbar für jede Formalität spezielle Formulare gibt, begibt man sich auf die Suche nach einem Antragsformular für die angestrebte Umschulung. Während bei der Rentenversicherung ein Antrag auf Teilhabe am Arbeitsleben der erste Schritt ist, erfolgt beim Arbeitsamt zunächst eine persönliche Beratung beim zuständigen Sachbearbeiter.

Im weiteren Verlauf erfolgt dann gegebenenfalls die Beantragung der Umschulung. Hierzu ist ein formeller Antrag für die Förderung der Umschulung erforderlich, bei der der Sachbearbeiter gerne hilft. Angehende Umschüler müssen sich also nicht selbst auf die Suche nach dem richtigen Antrag begeben, sondern können im Zuge eines ausführlichen Beratungsgesprächs alle Fragen klären und anschließend die erforderliche Antragstellung vornehmen.

Ist eine Umschulung nach der Elternzeit möglich?

Die Geburt eines Kindes stellt das eigene Leben vollkommen auf den Kopf. Dies trifft oftmals auch auf den beruflichen Werdegang der Mutter zu, die sich zunächst voll und ganz um ihr Kind kümmert und nach der Elternzeit wieder ins Berufsleben einsteigen möchte. Im erlernten Beruf ergibt sich aber mitunter keine Möglichkeit mehr auf eine Anstellung, weil sich beispielsweise der Arbeitsmarkt zwischenzeitlich verändert hat oder sich die Arbeitszeiten in keinster Weise mit dem Familienleben vereinbaren lassen.

In solchen Fällen stellt man sich die Frage, ob eine Umschulung auch direkt nach der Elternzeit möglich ist. Grundsätzlich kann man dies bejahen, so dass es sich auf jeden Fall lohnt, einen Beratungstermin beim Arbeitsamt zu vereinbaren. Mitunter besteht sogar die Möglichkeit, die Umschulung in Teilzeit zu absolvieren, was jungen Eltern ganz besonders entgegenkommen dürfte. Die Bewilligung der Förderung für eine Umschulung ist allerdings immer eine Einzelfallentscheidung, weshalb man diesbezüglich nicht verallgemeinern kann.

Welches Gehalt beziehungsweise welche Vergütung bekomme ich während der Umschulung?

Gehalt

Für angehende Umschüler spielen die Finanzen eine zentrale Rolle. Durch die Umschulung will man sich bessere Verdienstmöglichkeiten verschaffen, doch auch während der Maßnahme muss der Lebensunterhalt finanziert werden. Weiterhin verursachen Umschulungen Kosten, die ebenfalls getragen werden müssen.

Es stellt sich also die berechtigte Frage, ob und in welchem Umfang man eine Vergütung als Umschüler erhält. Im Rahmen einer betrieblichen Umschulung wird eine kleine Ausbildungsvergütung gezahlt, während außerbetriebliche Umschulungen mit erheblichen Lehrgangsgebühren einhergehen. Wurde der Antrag auf eine Umschulung vom jeweiligen Träger bewilligt, ist einerseits die Kostenübernahme gesichert, während das Amt andererseits für den Lebensunterhalt aufkommt. So gibt es in der Regel währenddessen Arbeitslosengeld.

Welche Umschulung lohnt sich wirklich?

Welche Umschulung lohnt sich wirklich? Diese Frage stellen sich viele Menschen immer wieder aufs Neue, wenn ein beruflicher Neustart ansteht. Einerseits ist klar, dass man im bisher ausgeübten Beruf keine Zukunft mehr hat, andererseits weiß man aber einfach nicht, wohin die Reise karrieretechnisch gehen soll. Im Fokus stehen dabei ganz klar die Zukunftsaussichten, schließlich geht es im Rahmen einer Umschulung vor allem darum, neue Perspektiven zu entwickeln.

Persönliche Wünsche spielen bei der Entscheidungsfindung natürlich eine Rolle, doch oftmals kommt es vor allem auf die wirtschaftliche Situation und die Prognosen in dem jeweiligen Bereich an. Wer zukunftsorientiert denkt, schafft bei der Wahl einer Umschulung beste Voraussetzungen für eine erfolgreiche zweite Karriere. Wenn es um Umschulungen geht, die sich wirklich lohnen, sind unter anderem die folgenden Berufe eine Überlegung wert:

  • Altenpfleger/in
  • Erzieher/in
  • Mechatroniker/in
  • Fachinformatiker/in

Die beste Umschulung kann es aber nicht geben, so dass die genannten Umschulungen nur exemplarisch für besonders lohnenswerte und zukunftsorientierte Qualifizierungen stehen können.

Die Top 10 Umschulungsberufe mit Zukunft

Eine berufliche Neuorientierung ist ein weitreichender Schritt, der gut bedacht werden sollte, schließlich gibt die Umschulung die Richtung des weiteren beruflichen Werdeganges vor. Insbesondere wer aufgrund einer schlechten Wirtschaftslage in dem betreffenden Tätigkeitsfeld nicht mehr in seinem bisherigen Beruf arbeiten kann und schlichtweg keinen Job mehr findet, will sich im Zuge einer Umschulung natürlich Perspektiven für die Zukunft erschließen. Wenn es darum geht, sich einen Überblick über den Bereich der Umschulungen zu verschaffen, kann die nachfolgende Auflistung mit zehn der aussichtsreichsten Umschulungen für die Zukunft eine große Hilfe sein.

Bandscheibenvorfall – Umschulung vom Arbeitsamt

Ein Bandscheibenvorfall bedeutet oftmals das Karriereaus, denn aufgrund der Erkrankung ist es Betroffenen häufig nicht mehr möglich, ihrem bisherigen Beruf nachzugehen. Gesundheitliche Defizite und massive Probleme im beruflichen Bereich sorgen dafür, dass nach einem Bandscheibenvorfall nichts mehr ist, wie es wahr.

Viele Erkrankte stehen vor den Scherben ihrer beruflichen Existenz, doch mithilfe einer Umschulung kann der berufliche Neustart durchaus gelingen. Dass man bei der Wahl des Umschulungsberufs auf die gesundheitlichen Einschränkungen Rücksicht nehmen muss, steht außer Frage. Es ist aber auch Tatsache, dass man nicht dazu verdammt ist, auf Dauer aus dem Erwerbsleben auszuscheiden.

Durch einen Bandscheibenvorfall kann man zwar berufsunfähig werden und erwerbsgemindert sein, aber indem man sich umorientiert und eine Umschulung in Angriff nimmt, kann Abhilfe geschaffen werden. Wer beispielsweise als Handwerker/in einen körperlich anstrengenden Beruf hatte, könnte darüber nachdenken, einen Bürojob anzunehmen.

Die betreffende Qualifikation kann man im Rahmen einer kaufmännischen Umschulung erlangen. Perspektivlosigkeit muss also nicht sein, sofern man bereit ist, neue Wege zu gehen.

Grundsätzlich ist zwar das Arbeitsamt die richtige Anlaufstelle in Zusammenhang mit Umschulungen, aber nach einem Bandscheibenvorfall sollte man eher bei der Rentenversicherung vorstellig werden. Diese ist für die berufliche Rehabilitation zuständig und finanziert Umschulungen, die aus gesundheitlichen Gründen erforderlich sind.

Es schadet aber natürlich nicht, zunächst beim Arbeitsamt vorstellig zu werden und die Situation zu schildern. Die Sachbearbeiterin beziehungsweise der Sachbearbeiter kann in Sachen Umschulung kompetent beraten und gegebenenfalls an die Rentenversicherung verweisen.

Umschulung wegen Alter abgelehnt

Menschen, die trotz ihres fortgeschrittenen Alters eine Umschulung absolvieren wollen, um weiterhin am Arbeitsleben teilhaben zu können, stoßen bei den Leistungsträgern nicht selten auf taube Ohren. So wird eine Umschulung oftmals wegen des Alters abgelehnt, was angesichts des angehobenen Renteneintrittsalters paradox erscheint. Einerseits soll man immer länger arbeiten, andererseits bleibt vielen Menschen eine Umschulung verwehrt, weil sie angeblich zu alt sind. Arbeitslosigkeit oder gesundheitliche Einschränkungen machen jedoch eine Neuorientierung erforderlich, so dass Betroffene oftmals gar nicht wissen, was sie tun sollen.

Wird eine Umschulung wegen Alter abgelehnt, sollte man nicht den Kopf in den Sand stecken, sondern vielmehr kämpfen. Dass sich dies lohnt, zeigt unter anderem ein Urteil des Sozialgerichts Koblenz vom 30. August des Jahres 2005 (Az.: S 3 RI 131/04). Demnach darf eine Umschulung nicht wegen des Lebensalters abgelehnt werden. Wird das fortgeschrittene Alter als Grund für eine Ablehnung angeführt, ist dies folglich nicht zulässig.

Betroffene sollten dies deutlich machen und sich gegebenenfalls rechtlichen Beistand suchen, um die Umschulung zu erkämpfen. Zunächst kann man aber auch einfach Widerspruch einlegen und das Gespräch mit dem Leistungsträger suchen. Bevor man den Rechtsweg beschreitet, sollte man dem Sachbearbeiter verdeutlichen, dass die Maßnahme vielversprechende Perspektiven bietet und somit absolut Sinn macht.

Umschulung abgelehnt, was nun?

Viele Menschen, die voller Hoffnung auf einen Neuanfang einen Antrag auf eine Umschulung beim Arbeitsamt stellen, erleben zunächst eine bittere Enttäuschung und erhalten seitens der Behörde eine Ablehnung. In einer solchen Situation darf man jedoch nicht resignieren, sondern sollte aktiv werden, um doch noch die Chance auf eine Umschulung zu erhalten. Zunächst sollten Betroffene das Gespräch mit dem zuständigen Sachbearbeiter suchen und diesem die persönliche Lage darlegen. Gegebenenfalls kann eine neue Formulierung des Antrags sinnvoll sein. In anderen Fällen gilt es, die Berufswahl zu überdenken.

Außerdem ist es mitunter auch eine Überlegung wert, den Antrag bei einem anderen Träger zu stellen. War die Stelle, bei der der erste Antrag gestellt wurde, nicht zuständig, war eine Ablehnung schließlich bereits vorprogrammiert. Wenn die angestrebte Umschulung von der Arbeitsagentur abgelehnt wurde, ist mitunter die Rentenversicherung der zuständige Träger und trifft als solcher eine positive Entscheidung.

Wie kann ein Berufswechsel ansonsten gelingen?

Umschulungsmaßnahmen sind in den Augen der meisten Menschen die erste Wahl, wenn es um einen erfolgreichen und nachhaltigen Berufswechsel geht. Menschen, die in ihrem ursprünglichen Beruf keine Perspektiven mehr für sich sehen, können aber durchaus auch andere Wege gehen. Allen voran ist hier auf die vielfältigen Weiterbildungsmöglichkeiten zu verweisen, die grundsätzlich jedermann zur Verfügung stehen.

Im Rahmen einer Weiterbildung geht es zwar vielfach darum, die Kompetenzen für den erlernten und ausgeübten Beruf zu erweitern, doch dies ist kein Muss. So besteht auch die Möglichkeit, sich für andere Fachbereiche zu qualifizieren, ohne auf Vorteile bei den bereits vorhandenen Kenntnissen und Kompetenzen zu verzichten. Mitunter nimmt die Weiterbildung aber auch keinerlei Rücksicht auf die Vorbildung und widmet sich neuen Themen, die den Grundstein für die angestrebte berufliche Veränderung legen. Es muss also keineswegs immer eine klassische Umschulungsmaßnahme sein, denn auch Weiterbildungen und anderweitige Qualifizierungen kommen durchaus in Betracht.

Berufswechsler/innen sollten zudem nicht vergessen, dass sie mitunter auch abseits des Jobs Kenntnisse und Fähigkeiten erlangt haben, die die Basis für einen beruflichen Neuanfang schaffen können. Es kommt gar nicht so selten vor, dass Menschen ihr Hobby zum Beruf machen und so ihre privat erworbenen und genutzten Kompetenzen in einen beruflichen Wechsel einbringen. Mitunter ergibt sich aus einem Hobby oder privaten Interessengebiet auch die Chance auf eine Existenzgründung. Dass am Anfang eines erfolgreichen Berufswechsels stets eine Umschulung steht, ist folglich nicht zutreffend.

Wann ist von einer Umschulungsmaßnahme abzuraten?

Falls eine Umschulungsmaßnahme oder anderweitige Qualifizierung ansteht, um einen Berufswechsel zu vollziehen, sollten Interessierte vorab kritisch hinterfragen, ob sich der Aufwand überhaupt lohnt. Eine Arbeitslosigkeit aufgrund schlechter Jobchancen im ursprünglichen Beruf kann ebenso wie eine Erwerbsminderung Anlass dazu geben, über eine Umschulung nachzudenken.

Dabei sollte man allerdings nichts überstürzen und den Arbeitsmarkt im Ganzen betrachten. In erster Linie geht es dabei um die Perspektiven im jeweils auserkorenen Umschulungsberuf, die deutlich besser sein sollten. Wer jedoch aufgrund gesundheitlicher Probleme nicht mehr in seinem alten Beruf arbeiten kann, sollte seine Arbeitsfähigkeit ganz grundsätzlich kritisch hinterfragen.

Für chronisch Kranke und Schwerkranke ist eine Umschulungsmaßnahme mitunter nicht die richtige Wahl, weil sie ihre gesundheitlichen Einschränkungen weiterhin behindern würden. Hier ist es wichtiger, an der gesundheitlichen Verfassung zu arbeiten. Gegebenenfalls muss man sich dann auch eingestehen, dass von einer Umschulungsmaßnahme eher abzuraten ist. Dies gilt zudem auch für Menschen, die wegen eines fehlenden Schulabschlusses schlechte Chancen auf dem Arbeitsmarkt haben. Diese sollten zunächst den zweiten Bildungsweg nutzen und erst einmal den Schulabschluss nachholen, bevor sie sich umschulen lassen.

Wann ist es zu spät für eine Umschulung?

In Zeiten des lebenslangen Lernens ist es für einen beruflichen Neuanfang eigentlich nie zu spät. Wer in seinem alten Beruf keine Chancen mehr hat, sollte also unabhängig vom Alter über eine Umschulung nachdenken. In einzelnen Fällen kann es aber dennoch zu spät sein, um noch einmal von vorne anzufangen. Dies gilt in erster Linie für Menschen, die ihr Rentenalter bereits fast erreicht haben.

Bei nur noch wenigen Berufsjahren und einer Umschulungsdauer von zwei Jahren rechnet sich der Aufwand kaum. Es macht schließlich keinen Sinn, nach Abschluss der fordernden Umschulung direkt in Rente zu gehen. Dann ergibt sich kein Vorteil aus der Qualifizierungsmaßnahme, weshalb man sich diese sparen kann. Abgesehen von dieser Ausnahme macht es im Bedarfsfall aber immer Sinn, sich umschulen zu lassen, um einen erfolgreichen Berufswechsel zu vollziehen.

Welche Alternativen gibt es zu einer Umschulung?

Menschen, die auf der Suche nach der richtigen Qualifizierungsmaßnahme sind, um beruflich durchzustarten, landen vielfach bei einer Umschulung. Diese geht mit einem kompletten Neuanfang einher und muss längst nicht immer sein. Als Alternative kommt eine klassische Weiterbildung in Betracht, die ebenfalls weitere Kenntnisse und Kompetenzen vermittelt, dabei aber auf dem bereits erlernten Beruf aufbaut.

Insbesondere wenn man langfristig aufsteigen möchte, ist eine solche Weiter- beziehungsweise Fortbildung häufig die bessere Wahl. Auch ein berufsbegleitendes Studium kann eine Option sein und führt zu einem akademischen Grad mit internationaler Anerkennung. Es muss also längst nicht immer eine klassische Umschulung sein, obgleich solche Qualifizierungen durchaus Sinn machen.

Wie geht man vor, wenn man nach einem Unfall oder durch Krankheit seinen bisherigen Beruf nicht mehr ausüben kann?

Menschen, die schwer erkranken, einen Unfall erleiden oder aus anderen Gründen gesundheitliche Einschränkungen akzeptieren müssen, verlieren dadurch mitunter auch ihre beruflichen Perspektiven. Obwohl die Gesundheit absoluten Vorrang hat, spielt die Arbeitssituation ebenfalls eine nicht zu verachtende Rolle. Daher ist es sinnvoll, sich beim Arbeitsamt beraten zu lassen. Ein Gespräch mit dem Arbeitgeber ist ebenfalls sinnvoll und kann klären, ob die bisherige Tätigkeit unter den neuen Voraussetzungen ausgeübt oder angepasst werden kann. Bei der Arbeitsagentur kann man zudem ein Beratungsgespräch bezüglich der Rückkehr ins Arbeitsleben trotz gesundheitlicher Einschränkungen in Anspruch nehmen.

Entscheidend ist, nicht zu resignieren und nach Wegen zu suchen, das Beste aus der Situation zu machen. Ein Unfall oder eine Erkrankung sorgt zwar für Einschränkungen, muss aber nicht zwingend die Frührente bedeuten.

Was ist das Besondere an einer Umschulung wegen Krankheit?

Eine schwerwiegende Erkrankung kann das gesamte Leben auf den Kopf stellen und auch berufliche Veränderungen erforderlich machen. Insbesondere dann, wenn Beeinträchtigungen zurückbleiben, bedarf es einer Umorientierung. Es steht somit eine Umschulung wegen Krankheit im Raum, die auch als berufliche Rehabilitation bezeichnet wird. Sofern Betroffene die formalen Voraussetzungen erfüllen, ist dann typischerweise die Rentenversicherung der zuständige Träger.

Liegen gesundheitliche Gründe für eine Umschulung vor, ist die Agentur für Arbeit beziehungsweise das Jobcenter nicht unbedingt die richtige Adresse. Nichtsdestotrotz sollten Betroffene zunächst bei der Arbeitsagentur vorstellig werden und sich beraten lassen. Im Zuge dessen wird auch geprüft, welcher Träger im betreffenden Fall zuständig ist.

Wo können Menschen mit Behinderung eine Umschulung beantragen?

Dass nicht nur das Arbeitsamt als Kostenträger für eine Umschulung in Betracht kommt, liegt mehr oder weniger auf der Hand. Speziell Menschen mit Behinderung sollten bedenken, dass das Jobcenter beziehungsweise die Agentur für Arbeit nicht die einzige relevante Adresse ist.

In Abhängigkeit von den jeweiligen Umständen im betreffenden Einzelfall können auch die folgenden Stellen für die Beantragung einer Umschulung zuständig sein:

  • Rentenversicherung
  • Unfallversicherung
  • Berufsgenossenschaft
  • Integrationsamt
  • Wie läuft eine berufliche Rehabilitation über die Rentenversicherung ab?

    Die Deutsche Rentenversicherung bietet verschiedene Wege zur beruflichen Rehabilitation und stellt Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen so eine Rückkehr in die Arbeitswelt in Aussicht. Dabei kann es sich um eine Umschulung, eine stationäre Heilbehandlung oder eine ambulante Reha handeln.

    Wann hat eine Umschulung keine Aussicht auf Erfolg?

    Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen und/oder Behinderung können oftmals noch arbeiten und sind vom Erwerbsleben keineswegs grundsätzlich ausgeschlossen. Gegebenenfalls können sie sich umschulen lassen, um einen Beruf zu ergreifen, dem sie gerecht werden können.

    Wer aber voraussichtlich nicht mehr erwerbsfähig wird, profitiert nicht von einer Umschulungsmaßnahme. Stellt der Amtsarzt eine dauerhafte Erwerbsminderung in beträchtlichem Umfang fest, werden Umschulungen in der Regel nicht befürwortet.

    Betroffene können dann eine Erwerbsminderungsrente beziehungsweise Grundsicherung beantragen und gewissermaßen in Frührente gehen.

    Externenprüfung bei der IHK statt Umschulung

    Im Rahmen einer Umschulung können die Teilnehmenden einen Beruf von der Pike auf erlernen und so eine fehlende Ausbildung nachholen. Insbesondere für Menschen, die sich beruflich umorientieren wollen oder müssen, ist dies eine interessante Option. Es geht aber auch ohne langwierige Umschulungsmaßnahme, denn an der Industrie- und Handelskammer besteht die Möglichkeit, eine sogenannte Externenprüfung abzulegen.

    Ohne vorherige Ausbildung in dem betreffenden Beruf kann man den Berufsabschluss erlangen und muss lediglich die Prüfung vor der IHK ablegen.

    Die Möglichkeit der Externenprüfung ist vor allem für Menschen interessant, die über umfangreiche Berufserfahrungen verfügen. Wer bereits seit Jahren einer Tätigkeit nachgeht, aber keinen formalen Abschluss vorweisen kann, verfügt trotz fachlicher Kompetenz oftmals über eingeschränkte Perspektiven.

    Um die eigene Situation auf dem Arbeitsmarkt langfristig zu verbessern, lohnt es sich, die Teilnahme als Externer an einer IHK-Prüfung ins Auge zu fassen.

    Eine umfassende Vorbereitung auf die Externenprüfung ist ein absolutes Muss und wird von der IHK verlangt. Arbeitslose können sich diesbezüglich an das Arbeitsamt wenden und über die Agentur für Arbeit beziehungsweise das Jobcenter die erforderliche Unterstützung erhalten, die sie zur Vorbereitung auf die Externenprüfung brauchen.

    5 Quicktipps zur Umschulung

    In Anbetracht der Tatsache, dass eine Umschulung für einen beruflichen Neuanfang sorgen soll und als zweite Chance auf ein erfülltes Berufsleben gilt, ist es wichtig, diese Chance zu nutzen. Ein paar gute Ratschläge können da nicht schaden. Daher gibt es im Folgenden gleich fünf Tipps für eine erfolgreiche Umschulung:

    • Lassen Sie sich eingehend beraten. Das Arbeitsamt und auch die Umschulungsanbieter offerieren Interessierten ausführliche Beratungen, um offene Fragen zu klären und einen Eindruck von den Möglichkeiten zu vermitteln.
    • Seien Sie bereit, sich auf etwas Neues einzulassen. Auch wenn der Berufswechsel unausweichlich erscheint, ist es wichtig, sich ebenfalls mental darauf einzulassen.
    • Sammeln Sie vorab erste Erfahrungen in dem neuen Tätigkeitsfeld. Um sicherzustellen, dass einem der neue Beruf liegt, sollte man vor der Umschulung in den betreffenden Arbeitsalltag hineinschnuppern. Dadurch kann man auch wichtige Kontakte knüpfen.
    • Informieren Sie sich gegebenenfalls über die Möglichkeit einer betrieblichen Umschulung. So müssen Sie nicht nur die Schulbank drücken, sondern erlernen Ihren neuen Beruf direkt in der Praxis.
    • Denken Sie über eine Externenprüfung nach. Wenn Sie bereits im betreffenden Bereich tätig sind und nun den Abschluss nachholen möchten, müssen sie nicht zwingend eine Umschulung absolvieren, sondern können eine Externenprüfung machen.

    Checkliste für eine erfolgreiche Umschulung

    Damit die zweite Berufswahl zum Erfolg wird, bedarf es einer abgeschlossenen Umschulung. Aufgrund der vielen Angebote in diesem Bereich kann es herausfordernd sein, die richtige Umschulungsmaßnahme ausfindig zu machen. Die folgende Checkliste soll dabei helfen und führt die Fragen auf, die sich angehende Umschüler/innen auf der Suche nach der richtigen Umschulung stellen sollten:

    • Wird der Umschulungsabschluss anerkannt?
    • Wie hoch sind die Kosten?
    • Welche Förderungen stehen zur Verfügung?
    • Wie ist die Lage auf dem Arbeitsmarkt?
    • Gibt es regionale Umschulungsangebote?

    Indem man nach entsprechenden Antworten sucht, erfährt man viel Wissenswertes und kann dann eine bewusste Entscheidung treffen.


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