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Umschulung Betreuungskraft - Quereinsteiger in Teilzeit

Dass im Pflegesektor dringend Fachkräfte gebraucht werden, ist längst kein Geheimnis mehr und vielmehr in aller Munde. Um die Pflege der Patienten und Pflegebedürftigen gewährleisten zu können, werden nicht nur Altenpfleger/innen sowie Gesundheits- und Krankenpfleger/innen eingesetzt, sondern auch ergänzende Betreuungskräfte. Menschen, die ihre Chance für einen aussichtsreichen Berufswechsel nutzen möchten, fassen daher vielfach eine Umschulung zur Betreuungskraft ins Auge.

Betreuungskräfte müssen allerdings über keine Berufsausbildung im eigentlichen Sinne verfügen, weshalb in Zusammenhang mit entsprechenden Qualifizierungen auch nur bedingt von Umschulungsmaßnahmen gesprochen werden kann. Nichtsdestotrotz ist vielfach von einer Umschulung zur Betreuungskraft die Rede, weil diese einen beruflichen Neuanfang markiert. Ein offizieller Berufsabschluss wird zwar nicht erlangt, doch die Qualifikation ist dennoch anerkannt und kann so den Grundstein für eine spannende Laufbahn im Pflegebereich legen.

Dass vor der Umschulung zur Betreuungskraft einige Dinge zu überdenken sind, bleibt nicht aus und sollte von Interessierten auf keinen Fall ausgeblendet werden. Stattdessen sollten sich diese im Vorfeld eingehend informieren und auch ein genaues Bild von der Tätigkeit als Betreuungskraft machen. Nur so können sie feststellen, ob sie als Betreuungskräfte ihr berufliches Glück finden und noch einmal so richtig durchstarten können.Umschulung

Der Beruf Betreuungskraft

Als Betreuungskraft geht man typischerweise den Pflegekräften zur Hand und unterstützt diese im Rahmen der Pflege und Betreuung der Pflegebedürftigen und Patienten. Anders als Gesundheits- und Krankenpfleger sowie Altenpfleger übernehmen sie allerdings nicht die direkte Pflege, sondern werden ergänzend dazu in der Betreuung pflege- und hilfsbedürftiger Menschen tätig.

Ergänzende Betreuungskräfte werden so zuweilen auch als Alltagsbegleiter/innen bezeichnet und sorgen dafür, dass das Zwischenmenschliche selbst im eng getakteten Pflegealltag nicht zu kurz kommt. Die Lebensqualität sowie das Wohlbefinden der Pflegebedürftigen soll optimiert werden, indem Betreuungskräfte auf sie eingehen und sie im Alltag anleiten und/oder unterstützen.

Durch den Einsatz ergänzender Pflegekräfte wird die Pflegequalität nachhaltig gesteigert, während sich die gestressten Pfleger/innen auf ihre eigentlichen Aufgaben konzentrieren können. Eine bestimmte Ausbildung ist zwar nicht erforderlich, aber es bedarf einer Anerkennung als Betreuungskraft nach §§ 43b, 53c SGB XI, um als Betreuungskraft in den folgenden Bereichen Fuß fassen zu können:

  • Pflegeheime
  • Tagespflegeeinrichtungen
  • ambulante Betreuungsdienste
  • Behindertenhilfe
  • Seniorenresidenzen
  • Demenz-WGs
  • Privathaushalte

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Die Umschulung Betreuungskraft

Wer Gefallen an einer Tätigkeit als Betreuungskraft findet und so noch einmal beruflich durchstarten möchte, dürfte erfreut darüber sein, dass eine komplette Berufsausbildung nicht nachzuholen ist. Stattdessen ist lediglich eine Weiterbildung erforderlich, um als Betreuungskraft nach §§ 43b, 53c SGB XI anerkannt zu werden.

Umgangssprachlich ist dann auch von einer Umschulung die Rede, weil es sich um eine vollkommen neue Qualifizierung handelt. Diese setzt sich unter anderem mit den folgenden Inhalten auseinander und vermittelt dementsprechend weitreichende Kompetenzen auf dem Gebiet der Alltagsbegleitung:

  • psychische Erkrankungen
  • geistige Behinderungen
  • Demenz
  • Alterskrankheiten
  • Beschäftigungsmöglichkeiten, Freizeitgestaltung und Alltagsbegleitung
  • Bewegung und Kommunikation
  • Betreuungskonzepte
  • Erste Hilfe
  • Ernährungslehre
  • Hauswirtschaft
  • Recht
  • Angehörigenarbeit

Das Gehalt als Betreuungskraft

GehaltDass es sehr erfüllend sein kann, alten oder behinderten Menschen bei der Gestaltung des Alltags beizustehen und ihnen so zu mehr Lebensqualität zu verhelfen, steht außer Frage. Zusätzlich dazu ist noch zu erwähnen, dass sämtliche Tätigkeiten im Umfeld der Pflege gute Berufsaussichten bieten.

Es spricht also einiges für eine Weiterbildung beziehungsweise Umschulung zur Betreuungskraft. Die endgültige Entscheidung hängt vielfach aber auch vom lieben Geld ab, schließlich soll der berufliche Neubeginn zu einer besseren Zukunft führen und auch ein angemessenes Einkommen beinhalten.

Je nach Qualifikation, Erfahrung und Einsatzbereich kann es natürlich Unterschiede bezüglich der Verdienstmöglichkeiten geben. Um sich dennoch einen ersten Eindruck verschaffen zu können, kann ein durchschnittliches Gehalt zwischen 19.000 Euro und 24.000 Euro brutto im Jahr zur Orientierung herangezogen werden.

Voraussetzungen, Dauer und Kosten der Umschulung zur Betreuungskraft

Gut zu wissen!Bestimmte Voraussetzungen für die Umschulung zur Betreuungskraft existieren nicht. Wer eine entsprechende Qualifizierung anstrebt, muss folglich keine strengen Vorgaben seitens des Anbieters fürchten, sollte aber Interesse an der Pflege, Kommunikationsstärke und Offenheit mitbringen. Je nach Lehrgangsform kann die Umschulung zur Betreuungskraft beispielsweise fünf bis zwölf Wochen dauern.

Die Qualifizierung setzt sich dabei aus einem 100-stündigen Basiskurs, einem zwei Wochen dauernden Betreuungspraktikum sowie einem Aufbaukurs mit 60 Stunden Umfang zusammen. Die Gebühren können je nach Anbieter variieren und üblicherweise mit beispielsweise 1.000 Euro bis 3.000 Euro veranschlagt werden.

Befürwortet das Arbeitsamt die Umschulung zur Betreuungskraft, kann es eine Förderung bewilligen, die nicht nur die Lehrgangsgebühren, sondern auch laufenden Lebenshaltungskosten beinhaltet. So wird eine Weiterbildung zur Betreuungskraft zu keiner Frage des Geldes.

Umschulungsmöglichkeiten für Betreuungskräfte

Betreuungskräfte sind für die Alltagsbegleitung zuständig und kümmern sich hier um alte, kranke oder behinderte Menschen, die einen besonderen Unterstützungsbedarf aufweisen. Obgleich es sich dabei um eine sehr erfüllende und wichtige Tätigkeit handelt, besteht bei Betreuungskräften zuweilen der Wunsch, sich weiterzuentwickeln.

Als Betreuungskraft verfügt man über keine großartigen Aufstiegschancen und kann stets nur als ergänzende Kraft tätig werden. All diejenigen, die sich nicht länger damit zufriedengeben möchten, können sich umschulen lassen.

Dazu müssen sie nicht zwingend alles vergessen, was sie wissen und können, denn es bestehen unter anderem die folgenden Umschulungsmöglichkeiten für Betreuungskräfte:

  • Altenpflegehelfer/in
  • Krankenpflegehelfer/in
  • Gesundheits- und Krankenpfleger/in
  • Altenpfleger/in

Es ist allerdings kein Muss, dass man als Betreuungskraft dem Pflegesektor treu bleibt. Möglicherweise hat man auch vollkommen andere Karrierepläne und will nun eine Umschulung nutzen, um diese zu verwirklichen. Dies ist in der Regel kein Problem, denn besondere Vorkenntnisse werden im Falle einer Umschulungsmaßnahme nicht verlangt. Umschulungswilligen Betreuungskräften stehen somit alle Türen offen, was ihre berufliche Entwicklung mithilfe einer Umschulung betrifft.

Förderung der Umschulung zur Betreuungskraft

Die Agentur für Arbeit beziehungsweise das Jobcenter kann Interessierten an einem beruflichen Neustart als Betreuungskraft umfassende Unterstützung bieten. Diese besteht einerseits aus ausführlichen Beratungen und andererseits aus finanzieller Hilfe. Letztere gliedert sich dabei in die folgenden Leistungen:

  • Bildungsgutschein
  • Hilfen zum Lebensunterhalt

Der Weg zum Arbeitsamt lohnt sich folglich für all diejenigen, die ihre berufliche Zukunft als Betreuungskräfte sehen und auf eine Förderung der betreffenden Qualifizierung hoffen.

Betreuungsassistent-Umschulung in Teilzeit

Die zahlreichen Anbieter der Umschulung zum/zur Betreuungsassistent/in sorgen für diverse Qualifizierungsmodelle. Wer beispielsweise mitten in der Familienphase steckt und sich hauptsächlich der Kindererziehung widmet, kann keinen Vollzeitlehrgang aufnehmen.

Das gilt auch für Menschen, die Angehörige pflegen oder sich nebenbei ein zweites Standbein aufbauen wollen. In all diesen Fällen bieten sich Maßnahmen in Teilzeit an, die von unterschiedlichen Anbietern unterstützt werden.

Anbieter der Betreuungskraft-Qualifizierung

Dass es einen großen Unterschied machen kann, wo man die Ausbildung zur Betreuungskraft absolviert, zeigt schon die Option auf einen Teilzeitlehrgang.

Verschiedene Akademien und Institute kommen hier in Betracht. Nicht zu vergessen sind außerdem die Fernschulen, die mit zeitlich und örtlich unabhängigen Fernkursen aufwarten können.

Wie anerkannt ist die Betreuungskraft-Umschulung?

Die Anerkennung als Betreuungskraft nach § 43b, 53 c SGB XI sollte bei der Auswahl einer Qualifizierungsmaßnahme das Maß aller Dinge sein.

Nur durch diese Qualifikation können sich anschließend echte Berufschancen im sozialen Bereich beziehungsweise in der Pflege ergeben. Die jeweilige Lehrgangsform ist schlussendlich nicht ausschlaggebend, weil es vor allem auf den Abschluss ankommt.

Wie lange dauert die Ausbildung zur Betreuungskraft?

Die Dauer der Betreuungsassistent-Ausbildung variiert je nach Lehrgangsform und persönlichem Lernpensum.

In der Regel müssen angehende Betreuungskräfte für ihre Qualifizierung zwischen 3 und 12 Monaten veranschlagen.

Darum lohnt sich die Betreuungskraft-Umschulung

Die Umschulung zur Betreuungskraft bietet viel Potenzial, schließlich herrscht in der Pflege Notstand, der vor allem auf einen akuten Personalmangel zurückzuführen ist. Insbesondere die Betreuung der Patienten und Pflegebedürftigen bleibt dadurch auf der Strecke, denn die Pflegekräfte müssen sich auf das Wesentliche konzentrieren, um die Grundversorgung sicherzustellen.

Betreuungskräfte agieren hier unterstützend und tragen maßgeblich zu einer Verbesserung der Umstände in Pflegeeinrichtungen bei. Sie verschaffen den Pflegebedürftigen so mehr Lebensqualität.

Alternativen zur Umschulung zur Betreuungskraft

Der Bedarf an Betreuungskräften in der Pflege ist ohne Frage vorhanden. Interessierte sollten während der Entscheidungsfindung trotzdem auch an mögliche Umschulungsalternativen denken.

Hier sind unter anderem die folgenden Optionen zu nennen:

  • Hauswirtschaftshelfer/in
  • Sozialassistent/in
  • Fachkraft für Pflegeassistenz
  • Altenpflegehelfer/in
  • Pflegefachmann/-frau
  • Hauswirtschafter/in
  • Heilerziehungspflegehelfer/in
  • Heilerziehungspfleger/in

Checkliste: Diese Unterlagen sind für die Betreuungskraft-Umschulung erforderlich

Wer sich als Betreuungskraft qualifizieren möchte, muss nicht nur einen passenden Lehrgang und Anbieter finden, sondern auch die erforderlichen Unterlagen einreichen.

Je nach Anbieter kann es hier zwar Differenzen geben, aber im Allgemeinen benötigt man die folgenden Dinge für die Anmeldung:

  • tabellarischer Lebenslauf
  • Lichtbild
  • ärztliche Bescheinigung über die gesundheitliche Eignung
  • polizeiliches Führungszeugnis
  • Nachweis eines Praktikums in der Pflege
  • Bildungsgutschein oder Kostenübernahmeerklärung

5 Tipps für die Stellensuche als Betreuungskraft

Grundsätzlich haben qualifizierte Betreuungskräfte gute Berufsaussichten, denn im Sozial- und Erziehungswesen herrscht Personalmangel. Nichtsdestotrotz kann die Jobsuche im Anschluss an eine Betreuungskraft-Umschulung sehr herausfordernd sein.

Aus diesem Grund gibt es nachfolgend fünf wertvolle Tipps für die Stellensuche:

  • Berücksichtigen Sie auch Stellenanzeigen für Alltagsbegleiter/innen!
  • Informieren Sie sich bei örtlichen Pflegeeinrichtungen über aktuell offene Stellen!
  • Bewerben Sie sich gegebenenfalls auch initiativ als Betreuungskraft!
  • Werden Sie bei ambulanten Betreuungsdiensten vorstellig!
  • Ziehen Sie eine Selbständigkeit als Betreuungskraft für Privathaushalte in Betracht!

Achtung! Tipp aus der Redaktion

In Zusammenhang mit der Umschulung zur Betreuungskraft muss man einige Dinge beachten. Positiv ist, dass es viele offene Stellenangebote gibt und Betreuungskräfte in vielen Einrichtungen händeringend gesucht werden. Über mangelnde Karrierechancen können sich Betreuungsassistentinnen und Betreuungsassistenten somit nicht beschweren.

Die beruflichen Aussichten sind also überaus verlockend. Gleichzeitig sollte man nichts überstürzen und auch dem folgenden Tipp aus unserer Redaktion Beachtung schenken.

Hinterfragen Sie Ihre persönliche Eignung als Betreuungskraft!

Jobs für qualifizierte Betreuungskräfte gibt es in großer Zahl. Wer nach neuen beruflichen Perspektiven sucht, findet hier somit auf den ersten Blick seine Erfüllung. Allerdings bedarf es auch der persönlichen Eignung für die Betreuungsassistenz, um hier erfolgreich Fuß zu fassen und sein berufliches Glück zu finden.

Aus diesem Grund sollten Interessierte der Frage nachgehen, wer für die Betreuung geeignet ist. Im Allgemeinen lässt sich dies anhand der folgenden Kriterien festmachen:

  • Offenheit
  • Einfühlungsvermögen
  • Organisationsgeschick
  • Geduld
  • Toleranz
  • Verständnis
  • Konsequenz
  • Zuverlässigkeit
  • Verantwortungsbewusstsein

Wer diese Eigenschaften mitbringt, kann darüber nachdenken, in die Betreuung alter und kranker Menschen einzusteigen. Die Umschulung zur Betreuungskraft kann dann den Wendepunkt in der beruflichen Laufbahn markieren und einen vielversprechenden Neuanfang ermöglichen.

Redaktion stzgd
Autor
Redaktion stzgd.de

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