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Umschulung Tanz- und Bewegungstherapeut – Quereinsteiger in Teilzeit

All diejenigen, die per Umschulung Tanz- und Bewegungstherapeut/in werden möchten, wünschen sich einen Neuanfang in einem Beruf, in dem sie anderen Menschen helfen können. Zugleich können sie ihre künstlerische Ader ausleben und das Tanzen zum Beruf machen. Dass von dieser Qualifizierung eine gewisse Faszination ausgeht, liegt somit in der Natur der Sache.

Interessierte sollten sich eingehend informieren und auch beraten lassen, um schlussendlich die richtige Entscheidung treffen zu können. Zunächst erfahren sie hier mehr über die Umschulung zur Tanz- und Bewegungstherapeutin.

Umschulung

Berufsbild Tanz- und Bewegungstherapeut/in – Karrierechancen und Verdienstmöglichkeiten

Als Tanz- und Bewegungstherapeut/in setzt man Tanz und Bewegung zu therapeutischen Zwecken ein. In der Arbeit mit Menschen mit seelischen, psychischen und physischen Beeinträchtigungen kann man so viel erreichen. In erster Linie geht es um die Förderung der Gesundheit und eine Steigerung des Wohlbefindens. Zudem kann eine Tanz- und Bewegungstherapie den Weg für andere Therapieverfahren ebnen und den Heilungsprozess erst möglich machen.

Beschäftigungsmöglichkeiten ergeben sich für Tanz- und Bewegungstherapeuten vor allem in den folgenden Bereichen:

  • Praxen für Bewegungstherapie
  • Kliniken und Krankenhäuser
  • Rehabilitationseinrichtungen
  • Therapiezentren
  • Pflegeeinrichtungen
  • soziale Einrichtungen
  • sonderpädagogische Einrichtungen

Die Verdienstmöglichkeiten können in der Tanz- und Bewegungstherapie sehr variieren. Grundsätzlich lässt sich das durchschnittliche Gehalt aber auf rund 24.000 Euro bis 42.000 Euro brutto im Jahr beziffern.

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Die Umschulung zum Tanz- und Bewegungstherapeuten

Die Umschulung zum Tanz- und Bewegungstherapeuten ist keine Umschulung im eigentlichen Sinne, sondern eine Weiterbildung. Nichtsdestotrotz kann diese Maßnahme einen Berufswechsel ermöglichen, weshalb vielfach von einer Umschulung die Rede ist. Angehende Quereinsteiger/innen können entsprechende Lehrgänge in Vollzeit oder Teilzeit absolvieren. Verschiedene Institutionen treten hier als Anbieter in Erscheinung.

Da die Qualifizierung zum Tanz- und Bewegungstherapeuten auf internen Vorschriften basiert, kann es durchaus Unterschiede geben. Im Allgemeinen geht es aber um die folgenden Inhalte:

  • Physiotherapie
  • Grundlagen der Medizin
  • Psychologie
  • Pädagogik
  • Didaktik
  • Tanztherapie
  • Psychotherapie
  • Bewegungslehre
  • Kommunikation
  • Berufs- und Gesetzeskunde

Voraussetzungen

FragenDer Zugang zu der Weiterbildung zum Tanz- und Bewegungstherapeuten obliegt dem jeweiligen Bildungsanbieter. Im Allgemeinen müssen die Teilnehmenden einen anerkannten Abschluss im sozialen, medizinischen, pädagogischen oder psychologischen Bereich vorweisen können. Darüber hinaus sollten sie gesundheitlich geeignet sein und sich für Tanz und Bewegung begeistern können.

Dauer

Die Dauer der Qualifizierung zur Tanz- und Bewegungstherapeutin hängt vom Umfang sowie von der Form des jeweiligen Lehrgangs ab. In der Regel müssen Interessierte hier von rund zwei Jahren ausgehen.

Kosten

Die Umschulung beziehungsweise Weiterbildung zum Tanz- und Bewegungstherapeuten wird üblicherweise von privaten Bildungseinrichtungen angeboten. Diese finanzieren sich über die Lehrgangsgebühren, sodass die Teilnehmenden zusätzlich zum laufenden Lebensunterhalt hohe Umschulungskosten stemmen müssen. Diese können sich leicht auf mehrere Tausend Euro belaufen.

Wie funktioniert die Finanzierung der Umschulung zum Tanz- und Bewegungstherapeuten?

Ohne finanzielle Unterstützung lässt sich die Umschulung zum Tanz- und Bewegungstherapeuten in der Regel nicht realisieren. Interessierte sollten zunächst einen Beratungstermin beim Arbeitsamt vereinbaren. Dort können sie ihre Pläne darlegen und mitunter einen Bildungsgutschein sowie Hilfen zum Lebensunterhalt beantragen. Ansonsten kann auch die Aufnahme eines Kredits oder eine Ratenzahlungsvereinbarung mit dem Anbieter in Betracht kommen.

Welche Alternativen gibt es zur Umschulung zum Tanz- und Bewegungstherapeuten?

Die Umschulung zur Tanz- und Bewegungstherapeutin bietet viel Potenzial, aber hin und wieder lohnt es sich dennoch, mögliche Alternativen in Betracht zu ziehen. Zunächst kann man dabei auf berufsbegleitende Kurse aus dem Bereich der Tanzpädagogik und Bewegungslehre verweisen. Wer bereits im Sozial-, Erziehungs- oder Gesundheitswesen tätig ist, muss keinen kompletten Berufswechsel vollziehen, sondern kann eine Weiterbildung auf dem Gebiet der Tanz- und Bewegungspädagogik in Angriff nehmen.

Angehende Berufswechsler/innen, die sich umschulen lassen wollen, mit der Qualifizierung zum Tanz- und Bewegungspädagogen aber nicht sicher sind, sollten die folgenden Berufe als Umschulungsalternativen betrachten:

  • Motopäde/Motopädin
  • Gymnastik- und Tanzpädagoge/Gymnastik- und Tanzpädagogin
  • Heilpädagoge/Heilpädagogin
  • Tanzpädagoge/Tanzpädagogin
  • Erzieher/in
  • Heilerziehungspfleger/in
  • Physiotherapeut/in
  • Musiktherapeut/in

Welche Weiterbildungsmöglichkeiten gibt es für Tanz- und Bewegungstherapeuten?

Auch als Tanz- und Bewegungstherapeut/in sollte man das lebenslange Lernen ernst nehmen und kontinuierlich weitere Qualifikationen sammeln. So bleibt man auf dem Laufenden und entwickelt ein individuelles Qualifikationsprofil. Seminare und Workshops sind dazu bestens geeignet und widmen sich stets einem konkreten Thema. So können Tanz- und Bewegungspädagogen ihr Wissen auffrischen, ausbauen oder spezialisieren. Die folgenden Bereiche bieten sich hier in besonderem Maße an:

  • Bewegungslehre
  • Physiotherapie
  • Tanzpädagogik
  • Psychotherapie
  • Pädagogik
  • Motopädie
  • Psychomotorik

Aufgrund der zunehmenden Akademisierung ist ein berufsbegleitendes Studium eine vielversprechende Option für ambitionierte Tanz- und Bewegungspädagogen. Diese können sich beispielsweise den folgenden Studiengängen widmen:

  • Physiotherapie
  • Pädagogik
  • Psychologie
  • Therapiewissenschaft
  • Heilpädagogik

Teilweise ist ein flexibles Fernstudium oder ein anderes Teilzeitstudium möglich, wodurch eine gute Vereinbarkeit mit dem Beruf und/oder der Familie erreicht wird.

Redaktion stzgd
Autor
Redaktion stzgd.de

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