Umschulung Flugbegleiter - Quereinsteiger in Teilzeit
Per Umschulung Flugbegleiter/in zu werden, ist für viele Menschen ein absoluter Traum. Sie beneiden Flugbegleiter/innen vor allem darum, dass sie beruflich ständig unterwegs sind und die gesamte Welt bereisen. Wer sich dies auch für sich selbst wünscht und zudem ohnehin berufliche Umbrüche erlebt, kommt auf den Gedanken, sich zum/zur Flugbegleiter/in umschulen zu lassen.
In Zusammenhang mit der Flugbegleiter-Umschulung sollten Interessierte aber einiges bedenken. So darf man seiner Wahl kein naives Berufsbild zugrunde legen, sondern sollte realistisch sein. Zu diesem Zweck bedarf es einer eingehenden Recherche, die die Umschulung zum/zur Flugbegleiter/in aus allen Perspektiven beleuchtet. Wer dies versäumt, erlebt mitunter eine böse Überraschung und wird bitter enttäuscht. Vor allem wenn es um einen Berufswechsel geht, können sich die Betroffenen einen solchen Fehlstart nicht leisten.
Inhaltsverzeichnis
- 1 Berufsbild Flugbegleiter/in – Berufliche Perspektiven und Verdienstmöglichkeiten
- 2 Die Umschulung zum Flugbegleiter beziehungsweise zur Flugbegleiterin
- 3 Weiterbildungsmöglichkeiten für Flugbegleiter/innen
- 4 Wo kann man sich zum/zur Flugbegleiter/in umschulen lassen?
- 5 Welche Alternativen gibt es zur Flugbegleiter-Umschulung?
Berufsbild Flugbegleiter/in – Berufliche Perspektiven und Verdienstmöglichkeiten
Flugbegleiter/innen wurden früher auch Stewards und Stewardessen genannt. Unabhängig von der Berufsbezeichnung besteht die zentrale Aufgabe eines Flugbegleiters darin, die Passagiere auf Flugreisen zu betreuen. Sie sind demnach die zentralen Ansprechpartner für Reisende, die mit einem Flugzeug unterwegs sind. Neben der Betreuung und Versorgung der Passagiere obliegt den Flugbegleitern auch das Notfallmanagement.
Kommt es in der Luft zu einem Zwischenfall, greifen sie ein und leiten beispielsweise eine Feuerbekämpfung ein. Am Boden sind Flugbegleiter/innen gegebenenfalls für eine rasche Evakuierung zuständig. Es geht also um weitaus mehr als das Servieren von Speisen und Getränken.
Der Arbeitsplatz von Flugbegleiter/innen befindet sich typischerweise an Bord eines Verkehrsflugzeugs. Mitunter können sie aber auch als Bodenpersonal eingesetzt werden. Flughäfen und Fluggesellschaften sind demnach die typischen Arbeitgeber im Bereich der Flugbegleitung. Je nach Position, Erfahrung und Einsatzbereich kann das Einkommen von Flugbegleitern variieren. Üblicherweise bewegt sich ihr durchschnittliches Gehalt zwischen rund 18.000 Euro und 36.000 Euro brutto im Jahr.
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Die Umschulung zum Flugbegleiter beziehungsweise zur Flugbegleiterin
Wer Flugbegleiter/in werden möchte, sollte nicht nur das Berufsbild kennen, sondern sich auch mit den Qualifizierungswegen auseinandersetzen. In diesem Zusammenhang ist zunächst festzustellen, dass es sich um keinen anerkannten Ausbildungsberuf handelt.
Dadurch kann es auch keine Umschulung zum Flugbegleiter im eigentlichen Sinne geben. Stattdessen erfolgt eine interne Schulung über verschiedene Träger. Eine solche Qualifizierung kann allerdings auch einem Berufswechsel dienen und dementsprechend für einen beruflichen Neustart sorgen. Im übertragenen Sinne kann also durchaus von einer Umschulungsmaßnahme die Rede sein.
Wer eine Schulung zum/zur Flugbegleiter/in absolviert, wird nach den internen Vorschriften des jeweiligen Trägers auf die Herausforderungen des Berufsalltags vorbereitet. Dabei können sich zwar Unterschiede je nach Schulungskonzept ergeben, aber grundsätzlich stehen die folgenden Themen auf dem Plan:
- Flugzeugtypen
- Flugzeugklassen
- Fluggastbetreuung
- Serviceorientierung
- Sicherheit in der Kabine
- Notfallausrüstung
- Erste Hilfe
- Kabinendokumente und Checklisten
- Catering
- Ansagetraining
- Organisation
- Flugdienstplanung
- Notfalltraining
- Umgangsformen
- Kommunikation
- Englisch
- Recht
Voraussetzungen, Dauer und Kosten der Flugbegleiter-Umschulung
Allgemeingültige Rahmenbedingungen für die Flugbegleiter-Umschulung gibt es nicht, da auch keine einheitlichen Qualifizierungen existieren. Wer sich aber dementsprechend umschulen lassen möchte, fragt sich natürlich, unter welchen Voraussetzungen dies möglich ist. In erster Linie kommt es hier auf die folgenden Dinge an:
- gepflegtes Erscheinungsbild
- gehobene Umgangsformen
- Reisebereitschaft
- Serviceorientierung
- Kommunikationsstärke
- Durchsetzungsvermögen
- Freundlichkeit
- Mindestalter 18 Jahre
- Mindestkörpergröße 1,60m
- medizinische Eignung
Eine bestimmte schulische Bildung oder andere Vorbildung wird dahingegen nicht zwingend verlangt. Es kommt folglich auf die persönliche Eignung an. Wissenswert ist zudem, dass entsprechende Lehrgänge in Vollzeit zwischen beispielsweise 6 und 16 Wochen in Anspruch nehmen. Neben theoretischem Unterricht ist dabei ebenfalls eine praktische Phase vorgesehen.
Auch ohne offiziell anerkannten Berufsabschluss erhalten angehende Flugbegleiter/innen eine umfassende Ausbildung. In diese muss man nicht nur Zeit und Energie, sondern auch bares Geld investieren. Je nach Qualifizierung können Kosten von einigen Tausend Euro entstehen, die sich aus den folgenden Komponenten zusammensetzen:
- Lehrgangsgebühren
- Ausgaben für Literatur und Arbeitsmittel
- Unterbringungskosten
- Reisekosten
- Prüfungsgebühren
Es besteht aber die Möglichkeit, dass eine Fluggesellschaft als künftiger Arbeitgeber die Kosten übernimmt. Ansonsten kann es sich lohnen, beim Arbeitsamt vorstellig zu werden und dort eine Finanzierung der Umschulung zu beantragen.
Weiterbildungsmöglichkeiten für Flugbegleiter/innen
Qualifizierte Flugbegleiter/innen können sich natürlich weiterentwickeln und sollten zu diesem Zweck die eine oder andere Weiterbildung ins Auge fassen. Zu nennen sind hier unter anderem Seminare und Kurse zu den folgenden Themen:
- Sprachen
- Service
- Luftsicherheit
- Kommunikation
Eine Fortbildung kann ebenfalls eine spannende Option sein und der Karriere zugutekommen. Speziell für Flugbegleiter/innen kommen hier vor allem die folgenden kaufmännischen Weiterbildungen in Betracht:
- Fachwirt/in – Personenverkehr und Mobilität
- Betriebswirt/in – Tourismus/Reiseverkehr
Zu guter Letzt darf auch ein Studium neben dem Beruf nicht außer Acht gelassen werden. So kann man beispielsweise in Luftverkehrsmanagement oder Tourismusmanagement den Bachelor oder Master berufsbegleitend anstreben. Für ambitionierte Flugbegleiter/innen bietet sich vor allem ein Fernstudium an, denn aufgrund der zeitlichen und örtlichen Unabhängigkeit sind die vielen Reisen im Berufsalltag kein Hindernis.
Wo kann man sich zum/zur Flugbegleiter/in umschulen lassen?
All diejenigen, die den Beruf des Flugbegleiters ergreifen möchten und nach einer entsprechenden Umschulung suchen, können über die Fluggesellschaften fündig werden. Diese veröffentlichen vielfach Stellenausschreibungen für neue Flugbegleiter/innen und offerieren in Kooperation mit entsprechenden Bildungseinrichtungen die Steward-Ausbildung.
Ansonsten können sich Interessierte auch direkt an geeignete Lehrgangsträger wenden und die Schulung aufnehmen, um sich danach bei Fluggesellschaften als Flugbegleiter bewerben zu können.
Welche Alternativen gibt es zur Flugbegleiter-Umschulung?
Die Tatsache, dass es sich bei dem Flugbegleiter um keine anerkannte Ausbildung handelt, verunsichert viele Menschen und lässt sie an der Umschulung zweifeln. Die Fluggesellschaften erkennen entsprechende Qualifikationen zwar schon an, aber einen offiziellen Berufsabschluss erlangt man so nicht. Wer darauf großen Wert legt, muss nicht verzagen, sondern sollte die folgenden Alternativen berücksichtigen:
- Servicekaufmann/-frau im Luftverkehr
- Hotelfachmann/-frau
- Restaurantfachmann/-frau
- Fachkraft im Gastgewerbe
In diesen anerkannten Berufen kann man auch eine richtige Umschulung absolvieren. Damit schafft man ein solides Fundament für einen beruflichen Neustart im Umfeld der Flugbegleitung.