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Umschulung Geprüfte Visagistin – Quereinsteiger in Teilzeit

Wer im Rahmen einer Umschulung Geprüfte Visagistin werden möchte, sollte sich eingehend mit dem Beruf und den betreffenden Qualifizierungswegen befassen. Zunächst sollte man natürlich wissen, dass es in der Visagistik darum geht, anderen Menschen ein makelloses und bühnenreifes Aussehen zu verleihen. All diejenigen, die sich darin wiederfinden und einen Sinn für Ästhetik und Schönheit haben, nutzen einen beruflichen Neuanfang vielfach für eine Umschulung zur Geprüften Visagistin. So kann man der Arbeitslosigkeit oder Berufsunfähigkeit entfliehen und sich neue Perspektiven in einem reizvollen Umfeld sichern.

Umschulung

Karrierechancen und Verdienstmöglichkeiten als Geprüfte/r Visagist/in

In Zusammenhang mit der Weiterbildung beziehungsweise Umschulung zur Visagistin ist ein genauer Blick auf das Berufsbild ein absolutes Muss. Nur so können Außenstehende einen Eindruck von der Tätigkeit gewinnen und feststellen, ob sie damit die richtige Wahl treffen. Zunächst ist festzuhalten, dass Visagistinnen für das Make-up und Styling zuständig sind. Dabei kümmern sie sich um Models, Schauspieler/innen, Sänger/innen oder auch Privatpersonen.

GehaltDementsprechend bestehen vor allem in den folgenden Bereichen gute Karrierechancen:

  • Friseursalons
  • Kosmetikstudios
  • Modebranche
  • Werbung
  • Film und Fernsehen
  • Theater

Dass man als Visagist/in einem wahren Traumberuf nachgehen kann, ist sehr erfüllend, sichert aber noch nicht den Lebensunterhalt. Daher sind auch die Verdienstmöglichkeiten ein wichtiges Thema, das auf keinen Fall vergessen werden darf. Obwohl es von Fall zu Fall teils deutliche Unterschiede gibt, lässt sich das durchschnittliche Gehalt auf rund 20.000 Euro bis 30.000 Euro brutto im Jahr beziffern.

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Per Umschulung Visagist/in werden

Menschen, die sich und andere gerne schminken und stylen, haben zuweilen den Wunsch, diese Leidenschaft zum Beruf zu machen. Insbesondere dann, wenn ohnehin eine Phase der beruflichen Umorientierung ansteht, bietet sich demnach eine Umschulung zur Visagistin an. Dabei handelt es sich eigentlich eher um eine Weiterbildung, die aber zum HWK-Abschluss als Geprüfte/r Visagist/in führen und so den Startschuss für eine neue Karriere geben kann. Ein solcher Lehrgang widmet sich typischerweise den folgenden Inhalten:

  • Materialkunde
  • Farblehre
  • Gesichtsanalyse
  • Make-up – Basics und Trends
  • Hairstyling
  • Maskenbildnerei
  • Fotografie
  • Mode und Styling

Voraussetzungen für die Umschulung zur Visagistin

FragenDie Umschulung beziehungsweise Weiterbildung zur Geprüften Visagistin an der Handwerkskammer richtet sich vornehmlich an Friseurinnen und Kosmetikerinnen. Wer eine solche Ausbildung vorweisen kann, kann auch zur Umschulung zur Visagistin zugelassen werden. Persönlich sollte man ein Faible für Schönheit und Ästhetik haben, offen auf andere Menschen zugehen, kreativ sein und eine gewisse Fingerfertigkeit an den Tag legen.

Dauer der Umschulung zur Visagistin

Die Dauer der Umschulung zur Visagistin hängt vor allem von der jeweiligen Lehrgangsform ab, schließlich macht es einen Unterschied, ob man sich der Qualifizierung in Vollzeit widmet oder diese trotz Job und Familie nebenbei absolviert. Grundsätzlich sollte man zwischen drei Wochen und einigen Monaten veranschlagen.

Kosten der Umschulung zur Visagistin

Die Umschulung zur Geprüften Visagistin beziehungsweise zum Make-up-Artist (HWK) bietet viel Potenzial, hat aber auch ihren Preis. Je nach Anbieter und Lehrgang können zwischen 1.500 Euro und 5.000 Euro beispielsweise fällig werden.

Welche Alternativen gibt es zur Umschulung zur Visagistin?

Geprüfte/r Visagist/in per Umschulung zu werden, ist ohne Frage reizvoll, aber dennoch nicht alternativlos. So kann man gegebenenfalls auch einen anderen Weg einschlagen und beispielsweise den offiziellen Berufsabschluss als Kosmetiker/in oder Maskenbildner/in erlangen. Dabei handelt es sich um anerkannte Ausbildungsberufe, so dass hier eine Umschulung im eigentlichen Sinne auch möglich ist. Für die Visagistin gilt dies nur bedingt, weil es sich eher um einen Weiterbildungsabschluss handelt, der aber ohnehin nicht geschützt ist.

Welche Weiterbildungsmöglichkeiten gibt es für Visagistinnen?

WeiterbildungAls Visagist/in hat man eigentlich bereits eine vielversprechende Weiterbildung hinter sich, sollte aber dennoch offen für das lebenslange Lernen sein. Seminare aus den Bereichen Maskenbildnerei, Kosmetik oder Hygiene sind stets eine gute Wahl. Darüber hinaus kann man auch an einer Fortbildung teilnehmen und beispielsweise Fachwirt/in für Kosmetik und Wellness werden.

Neben dieser kaufmännischen Weiterbildung ist auch ein berufsbegleitendes Studium eine Option. Parallel zum Job als Visagistin kann man ein Abend- oder Fernstudium absolvieren und so einen akademischen Grad in einem der folgenden Fächer anstreben:

  • Maskenbild
  • Kostümbild
  • Kosmetikwissenschaften
  • Technologie der Kosmetika und Waschmittel
  • Kosmetologie

Achtung! Zwei Tipps aus der Redaktion

Wer eine Umschulung zur Visagistin ins Auge fasst, kann in der Visagistik seine Erfüllung finden. Der Weg bis zum ersehnten Abschluss kann allerdings schwer sein und so manche Herausforderung bereithalten. Die folgenden Tipps aus unserer Redaktion sollen dabei helfen, die richtige Entscheidung zu treffen. So gelingt der Neustart als Geprüfte Visagistin.

Befassen Sie sich mit der Anerkennung der Umschulung zur Visagistin!

Visagist/in ist keine geschützte Bezeichnung, so dass auch die betreffende Umschulung nicht zwingend anerkannt ist. Dies erschwert es Interessierten, die richtige Wahl zu treffen. Indem man per Umschulung Geprüfte Visagistin wird, verschafft man sich diesbezüglich eine größtmögliche Sicherheit.

Hier erweist sich die Handwerkskammer als richtige Anlaufstelle, denn vielerorts kann man dort an einer Qualifizierung zur Geprüften Visagistin HWK teilnehmen. Damit sichert man sich eine größtmögliche Anerkennung und kann nach der Umschulung als Visagist/in durchstarten.

Kümmern Sie sich um eine adäquate Finanzierung der Umschulung zur Geprüften Visagistin!

Der Wunsch, per Umschulung Visagist/in zu werden, lässt sich in der Theorie durchaus umsetzen, scheitert praktisch aber nicht selten am Geld. Interessierten fehlen häufig die finanziellen Mittel, um die teils hohen Gebühren sowie die laufenden Lebenshaltungskosten zu finanzieren. In einem solchen Fall sollte man jedoch nicht verzweifeln und sich stattdessen um eine adäquate Finanzierung kümmern.

Mitunter kann man einen Bildungsgutschein in Anspruch nehmen, ein Stipendium nutzen oder in den Genuss einer anderen Förderung kommen. Dass man das Ganze von der Steuer absetzen und oftmals mit dem Anbieter eine Ratenzahlung vereinbaren kann, sollte ebenfalls nicht außer Acht gelassen werden.

Redaktion stzgd
Autor
Redaktion stzgd.de

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