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Umschulung zum/zur Berufskraftfahrer/in – Quereinsteiger in Teilzeit

Die Umschulung zum Berufskraftfahrer ermöglicht vielen Menschen, die von Arbeitslosigkeit betroffen sind, einen Wiedereinstieg in die Arbeitswelt. Logistik-Unternehmen, Verkehrsgesellschaften sowie das produzierende Gewerbe brauchen stets qualifizierte Fachkräfte, die den Güter- oder Personentransport übernehmen. Berufskraftfahrer/innen haben demnach attraktive Berufsaussichten und können in unterschiedlichsten Branchen Fuß fassen.

Umschulung

Beruf Berufskraftfahrer

Wenn es um das Berufsbild des Berufskraftfahrers geht, denken die meisten Menschen an den Lkw-Fahrer. Dies ist auch nicht falsch, zeigt aber nicht die ganze Bandbreite des Berufes. Berufskraftfahrer kommen nicht nur im Frachtverkehr zum Einsatz, sondern sind ebenso häufig in der Personenbeförderung zu finden. Als Lkw-Fahrer übernehmen sie den Transport unterschiedlichster Güter, während sie im Personenverkehr für die Führung von Reise- und Linienbussen verantwortlich sind.

Unabhängig vom Einsatzgebiet verbringen Berufskraftfahrer den Großteil ihrer Arbeitszeit hinter dem Steuer und lenken Lkw aller Art oder Busse über die Straßen. Die folgenden Bereiche sind dabei klassische Tätigkeitsfelder:

  • Speditionen
  • Bus-Reiseunternehmen
  • kommunale Verkehrsbetriebe
  • Post
  • Kurierdienste
  • weitere Transportunternehmen des Personenverkehrs und Güterverkehrs

Im Zuge der dreijährigen Ausbildung erwerben die Auszubildenden umfassende Kompetenzen, die sie unter anderem in die Lage versetzen, Startvorbereitungen am Fahrzeug durchzuführen. Auch Pflege- und Wartungsarbeiten können zu den Aufgaben des Berufskraftfahrers gehören, der beispielsweise die Be- und Entladung im Güterverkehr übernimmt, während es im Personenverkehr eher um die Fahrgastbetreuung geht. Unabhängig vom Fachbereich steht die Fahrzeugführung stets im Vordergrund und macht den Kern dieses Berufs aus.

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Gehalt als Berufskraftfahrer/in

GehaltInsbesondere wenn man sich um eine Umschulung bemüht, sollte das Geld in dem neuen Beruf stimmen, schließlich will man sich eine vielversprechende Existenz aufbauen. Für angehende Berufskraftfahrer ist das durchschnittliche Gehalt, das zwischen 20.500 Euro und 29.000 Euro brutto im Jahr liegt, daher ein wichtiger Aspekt.

Die Umschulung zum Berufskraftfahrer

Wer sich mit einer Tätigkeit als Berufskraftfahrer anfreunden kann und ohnehin gerne hinterm Steuer sitzt, kann durch eine Umschulung diesen Beruf erlernen und bei dieser Gelegenheit die notwendige Qualifikation erwerben. Die Umschulungsmaßnahme dient dabei als Vorbereitung auf die IHK-Prüfung, die der Verordnung über die Berufsausbildung zum Berufskraftfahrer/zur Berufskraftfahrerin unterliegt. Neben einer theoretischen Prüfung gilt es auch einen praktischen Teil zu bestehen, der sich aus fünf Aufgaben zusammensetzt und feststellen soll, ob der Prüfling das verkehrssichere Führen eines Lkw, Busses oder anderen Fahrzeugs bestimmter Klasse und Mindestlänge auf öffentlichen Straßen gewachsen ist.

Die Umschulung zum Berufskraftfahrer findet in Seminarräumen, Werkstätten, Lagerhallen sowie Fahrzeugen statt und vermittelt den Umschülern umfassendes Wissen aus allen relevanten Bereichen.

Die Umschulung zum Berufskraftfahrer für Personenverkehr

Berufskraftfahrer kommen entweder im Güterverkehr oder Personenverkehr zum Einsatz und erfüllen zum Teil vollkommen unterschiedliche Aufgaben, weshalb schon während der Umschulung die Weichen für die weitere Laufbahn gestellt werden müssen. Wer in einem Bus-Reiseunternehmen oder für kommunale Verkehrsgesellschaften tätig werden möchte, sollte daher die Umschulung zum Berufskraftfahrer für Personenverkehr absolvieren, denn ein späterer Wechsel ist oftmals nicht so leicht möglich.

Wie lange dauert die Umschulung zum Berufskraftfahrer?

Menschen, die aus ihrem Erstberuf aussteigen wollen oder müssen und nun ihre Zukunft als Berufskraftfahrer sehen, fragen sich regelmäßig, ob die Umschulung ebenso wie die klassische Ausbildung drei Jahre dauert. Dies lässt sich ganz klar verneinen, denn die Umschulungsmaßnahme nimmt für gewöhnlich lediglich 24 Monate in Anspruch.

Voraussetzungen für die Umschulung zum Berufskraftfahrer – Gesundheitliche Eignung als Berufskraftfahrer

Ein wichtiger Punkt bei der Überlegung, eine Umschulung zum Berufskraftfahrer zu machen, sind die Voraussetzungen, die man erfüllen muss. Formal existieren keine rechtlichen Bestimmungen über einen mindestens geforderten Bildungsabschluss. In Zusammenhang mit den Voraussetzungen geht es vielmehr um die gesundheitliche Eignung. Um diese festzustellen, erfolgt eine Eingangsuntersuchung, die die Orientierungsleistung, Reaktionsfähigkeit, Belastbarkeit sowie Konzentrations- und Aufmerksamkeitsleistung überprüft. Maßgebend ist dabei die Fahrerlaubnisverordnung, kurz FeV.

Die Umschulung zum Berufskraftfahrer über das Arbeitsamt finanzieren

Die Finanzierung muss vor Beginn einer Umschulung natürlich stets geklärt werden. Private Bildungsträger erheben zum Teil hohe Gebühren, so dass angehende Umschüler zumeist auf eine Förderung durch das Arbeitsamt setzen. Erkennt dieses die Notwendigkeit der Umschulung an, kann der Bildungsgutschein vergeben werden, wodurch die Kostenübernahme gesichert ist.

Ist die Umschulung zum Berufskraftfahrer anerkannt?

In Zusammenhang mit der Umschulung zum Berufskraftfahrer stellt sich immer wieder die Frage nach der Anerkennung der Qualifizierung. Noch vor einigen Jahren war der Beruf des Berufskraftfahrers vielfach eine typische Tätigkeit für Ungelernte. Allerdings hat sich hier in der Vergangenheit in diesem Bereich einiges getan, denn nur qualifizierte Kraftfahrer bestimmter Kraftfahrzeuge für den Personen- und Güterkraftverkehr werden hierzulande als Berufskraftfahrer bezeichnet.

In der Bundesrepublik Deutschland regelt das Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz die Qualifizierung von Berufskraftfahrern. Für Interessenten an einer Berufskraftfahrer-Umschulung ist es folglich wichtig zu wissen, ob die betreffende Maßnahme anerkannt ist und vor dem Gesetz als geeignete Qualifizierung gilt.

Das Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz regelt unter anderem die Anerkennung und Kontrolle von Ausbildungsstätten für Berufskraftfahrer. Wer sich der Anerkennung der Umschulung sicher sein möchte, muss demnach vor allem darauf achten, dass der betreffende Anbieter nach § 7 BKrFQG anerkannt ist. Dies gilt im Allgemeinen für die folgenden Institutionen:

  • Bildungsanbieter, die eine Berufskraftfahrer-Umschulung nach dem Berufsbildungsgesetz offerieren
  • Betriebe, die Berufsausbildungen in den Berufen Fachkraft im Fahrbetrieb und Berufskraftfahrer anbieten
  • Fahrschulen, die Ausbildungen in den Klassen CE oder DE durchführen
  • Fahrausbildungsstätten, die gemäß § 30 Absatz 3 Fahrlehrergesetz keine Fahrschulerlaubnis und keine Anerkennung benötigen

Wenn es um eine anerkannte Umschulung zum Berufskraftfahrer geht, ist man hier an der richtigen Adresse und erhält die erforderlich Grundqualifizierung und/oder Weiterbildung. Unter bestimmten Voraussetzungen können aber auch noch weitere Ausbildungsstätten für eine anerkannte Qualifizierung als Berufskraftfahrer/in infrage kommen.

Weiterbildungsmöglichkeiten für Berufskraftfahrer

WeiterbildungIm Anschluss an die Ausbildung oder Umschulung zum/zur Berufskraftfahrer/in sind längst noch nicht alle Möglichkeiten ausgeschöpft. Eine aufbauende Weiterbildung für Berufskraftfahrer ist eine vielversprechende Option und schafft die Basis für den weiteren Aufstieg auf der Karriereleiter. Insbesondere Menschen, die mehr Verantwortung und organisatorische Aufgaben übernehmen möchten, sollten über eine der folgenden Weiterbildungen nachdenken:

  • Geprüfte/r Meister/in für Kraftverkehr
  • Technische/r Fachwirt/in
  • Staatlich geprüfte/r Techniker/in Fachrichtung Verkehrstechnik Schwerpunkt Verkehrsmanagement
  • Geprüfte/r Fachwirt/in für Güterverkehr und Logistik
  • Staatlich geprüfte/r Techniker/in Fachrichtung Kraftfahrzeugtechnik

Wege zur Grundqualifikation als Berufskraftfahrer/in

Die Grundqualifikation schafft die Basis für eine Tätigkeit als Berufskraftfahrer/in und kann beispielsweise auch als berufsbegleitende Ausbildung den Quereinstieg ermöglichen. Zunächst stellt sich allerdings die Frage, wie man diese erlangen kann. Hier gibt es die folgenden Wege:

  • Berufsausbildung zum/zur Berufskraftfahrer/in
  • Weiterbildung zur Fachkraft im Fahrbetrieb
  • beschleunigte Grundqualifikation

Darüber hinaus kann die Qualifizierung ebenfalls im Rahmen einer Berufskraftfahrer-Umschulung erfolgen. Wer diesen Berufswunsch hat, findet somit stets seinen Weg, unabhängig von der jeweiligen Lebenslage.

Checkliste für den Bildungsgutschein für die Berufskraftfahrer-Umschulung

Der Quereinstieg als Berufskraftfahrer/in kann aufgrund der verschiedenen Qualifizierungswege problemlos gelingen.

Interessierte sollten allerdings genau recherchieren und sich intensiv mit der Förderung per Bildungsgutschein befassen. Dazu müssen sie die folgenden Kriterien erfüllen:

  • bestehende oder drohende Arbeitslosigkeit
  • berufliche Eingliederung erfordert die Qualifizierung
  • Eignung für den Beruf des Berufskraftfahrers
  • gute Berufsaussichten

Sind diese Voraussetzungen gegeben, kann man das Arbeitsamt vielfach überzeugen und sich die erforderliche Unterstützung sichern. Neben dem Bildungsgutschein gibt es dann auch Hilfen zum Lebensunterhalt sowie weitere Hilfestellungen.

Weiterbildungspflicht für Berufskraftfahrer/innen

Der betreffende Führerschein und mindestens die Grundqualifikation sind das essenzielle Rüstzeug aller Berufskraftfahrer/innen. Diese sollten allerdings nicht nur zugunsten ihrer eigenen Aufstiegschancen an die Weiterbildungsmöglichkeiten denken.

Der Gesetzgeber sieht für diese Berufsgruppe eine Weiterbildungspflicht vor, sodass alle fünf Jahre ein Nachweis über die Teilnahme an einer Weiterbildungsmaßnahme vorgelegt werden muss.

Anbieter der Berufskraftfahrer-Umschulung

Interessierte an einer Umschulung zum Berufskraftfahrer beziehungsweise zur Berufskraftfahrerin können zunächst einen Beratungstermin beim Arbeitsamt vereinbaren. Im Zuge dessen erfahren sie vielfach auch von Umschulungsanbietern aus der Region.

Das Amt stellt gegebenenfalls einen Kontakt her und erleichtert den Zugang erheblich. Es schadet aber auch nicht, vorab auf eigene Fust zu recherchieren.

Dabei stößt man auf so manches Bildungszentrum und auch Unternehmen. Durch diese Vorarbeit kann man bestens vorbereitet zum Beratungstermin erscheinen und stellt von Anfang an seine Einsatzbereitschaft unter Beweis.

Redaktion stzgd
Autor
Redaktion stzgd.de

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