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Umschulung Fußpflegerin – Quereinsteiger in Teilzeit

Per Umschulung Fußpfleger/in zu werden, erscheint vielen Menschen als vielversprechende Chance, sich beruflich umzuorientieren. In vielen Bereichen hat man mit einem Lebenslauf, der nicht geradlinig verläuft, nur geringe Chancen auf eine ansprechende Karriere. Auf dem Gebiet der Fußpflege sieht dies anders aus, weshalb entsprechende Qualifizierungen gerne von Quereinsteiger/innen genutzt werden, um nach der Elternzeit etwas Neues zu beginnen, der Arbeitslosigkeit zu entfliehen oder die Perspektivlosigkeit einer Erwerbsminderung im ursprünglichen Beruf hinter sich zu lassen.

Dass man zugleich anderen Menschen zu mehr Wohlbefinden verhelfen kann, verleiht der Tätigkeit als Fußpfleger/in einen sinnstiftenden Charakter und fördert die Popularität entsprechender Qualifizierungsmaßnahmen. Bevor man sich in dieses Abenteuer stürzt und seine bisherige Berufslaufbahn hinter sich lässt, sollte man allerdings genau recherchieren und sich mit dem Beruf der Fußpflegerin auseinandersetzen.

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Umschulung zum Fußpfleger – Beruf und Gehalt

Dass sich Fußpfleger/innen um die Füße ihrer Klientinnen und Klienten kümmern, liegt auf der Hand, ist aber noch keine detaillierte Berufsbeschreibung. Aus diesem Grund ist es wichtig, sich mit den exakten Tätigkeiten eines Fußpflegers zu befassen. In diesem Zusammenhang kann nicht nur von der Fußpflege, sondern auch von der Pediküre die Rede sein. Diese widmet sich Fußbädern, dem Kürzen der Zehennägel, der Entfernung von Hornhaut und der Pflege der Füße.

GehaltIm Wesentlichen handelt es sich bei der Fußpflege folglich um Behandlungen, die dem Wohlbefinden dienen und zu gepflegten Füßen beitragen. Medizinische Maßnahmen obliegen dahingegen nicht dem Fußpfleger und fallen stattdessen in die Kategorie der Podologie, die in die Hände kompetenter Podologen gehört. Der Fußpfleger ist davon ganz klar abzugrenzen, was vor allem Laien allerdings auch leicht vergessen.

Podologie-Praxen, Gesundheitseinrichtungen mit podologischem Angebot, Kliniken oder auch eine eigene Praxis für Fußpflege eröffnen Fußpflegerinnen interessante Perspektiven. Die Verdienstmöglichkeiten fallen je nach Qualifikation, Berufserfahrung und Einsatzbereich jedoch teils sehr unterschiedlich aus. Das durchschnittliche Gehalt zwischen 16.000 Euro und 24.000 Euro brutto im Jahr kann somit nur der groben Orientierung dienen, aber zumindest einen ersten Eindruck von den finanziellen Seiten des Berufs vermitteln.

Die Umschulung zur Fußpflegerin beziehungsweise zum Fußpfleger

All diejenigen, die in der Fußpflege ihre große Chance sehen und sich dementsprechend umschulen lassen möchten, müssen einiges beachten. Zunächst ist festzuhalten, dass Podologe zwar ein anerkannter Berufsabschluss ist, dies für den Fußpfleger jedoch nicht gilt. Die Bezeichnung genießt keinerlei gesetzlichen Schutz, so dass die Qualifikationen in der Fußpflege stark variieren können. Dies kann nicht nur bei den Klienten für Verunsicherung sorgen, sondern auch bei angehenden Fußpflegerinnen, die nach der richtigen Qualifizierung suchen.

Eine Umschulung im eigentlichen Sinne kann es in Ermangelung einer Anerkennung als Ausbildungsberuf nicht geben. Stattdessen kommen unterschiedlichste Seminare, Lehrgänge und Kurse zum Einsatz, die in Teilzeit, Vollzeit und mitunter sogar per Fernunterricht absolviert werden können. Die Qualifizierungsangebote im Bereich der kosmetischen Fußpflege könnten folglich kaum unterschiedlicher sein, weshalb eine vorherige Recherche ein absolutes Muss ist. Indem man sich mit verschiedenen Angeboten befasst, kann man feststellen, womit man richtig liegt und dementsprechend die Weichen für die berufliche Zukunft stellen.

Voraussetzungen

Viele Menschen, die eine Fußpfleger-Umschulung suchen, erkundigen sich zunächst über die formalen Voraussetzungen. In der Regel haben sie keine hohen Hürden zu befürchten und können direkt durchstarten. Da kein offizieller Abschluss angestrebt wird, gibt es auch keine strengen Vorgaben von etwaigen Prüfungsinstanzen. Stattdessen kommt es einzig und allein darauf an, welche Vorgaben der jeweilige Anbieter des Lehrgangs in kosmetischer Fußpflege macht.

Dauer

Nicht nur hinsichtlich der Inhalte, sondern auch den Umfang betreffend fallen die Qualifizierungen zum Fußpfleger sehr unterschiedlich aus. Aus diesem Grund kann es auch keine pauschalen Angaben zur Dauer geben. Von einigen Tagen bis hin zu mehreren Monaten ist alles möglich. Interessierte sollten daher zunächst eine Vorauswahl treffen und sich dann bei den Anbietern der bevorzugten Maßnahmen erkundigen, wie lange die Maßnahme dauert.

Kosten

Dass die Teilnahme an einem Lehrgang zur Fußpflegerin gebührenpflichtig ist, bleibt nicht aus. Die Höhe der Kosten gestaltet sich aber sehr variabel. Aus diesem Grund sollte man sich bei verschiedenen Anbietern informieren und die Qualifizierungen auch kostentechnisch vergleichen, schließlich muss die Finanzierung der Umschulung sichergestellt werden, da sie ansonsten ohnehin zum Scheitern verurteilt ist.

Per Umschulung in die medizinische Fußpflege

Wenn es um die Umschulung zur Fußpflegerin geht, ist vielfach auch von der medizinischen Fußpflege die Rede, die allerdings scharf von der kosmetischen Fußpflege abzugrenzen ist. Der Fachausdruck für die medizinische Fußpflege lautet Podologie und umfasst weitaus mehr als eine einfache Pediküre, die die Füße verschönern soll. In der Podologie geht es darum, medizinische Fußprobleme adäquat zu behandeln. Dabei ist die Podologie als nichtärztliche Heilkunde am Fuß zu verstehen, die Berührungspunkte mit der Chirurgie, Dermatologie, Orthopädie und Inneren Medizin aufweist. Sowohl die Prävention als auch die Therapie fallen in den Aufgabenbereich der Podologie, die umfassende Fachkompetenz erfordert.

Für die kosmetische Fußpflege braucht es nicht zwingend eine Ausbildung beziehungsweise Umschulung, denn vielfach kann man einfach an entsprechenden Kursen oder Workshops teilnehmen. Mit der medizinischen Fußpflege verhält es sich anders, denn hier bestimmen in Deutschland die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Podologinnen und Podologen sowie das Podologengesetz, welche Qualifikationen zur Ausübung des Berufs erforderlich sind. So bedarf es einer behördlichen Erlaubnis, um als Podologe/Podologin beziehungsweise Medizinische/r Fußpfleger/in arbeiten zu dürfen. Podologen durchlaufen dazu eine bundesweit einheitlich geregelte schulische Ausbildung an einer Berufsfachschule. Nach zwei Jahren legen sie die staatliche Abschlussprüfung ab und können dann in der medizinischen Fußpflege tätig werden.

All diejenigen, die im Rahmen einer Umschulung die Qualifikation als Medizinische/r Fußpfleger/in erlangen möchten, müssen ebenfalls die Berufsfachschule für Podologie durchlaufen. Nur so schaffen sie die Basis für die staatliche Abschlussprüfung und können in diesem streng reglementierten Berufsfeld Fuß fassen. Wer nicht nur kosmetisch, sondern auch medizinisch tätig werden möchte, sollte demnach eine Umschulung zur Podologin ins Auge fassen und nicht nur einen Fußpflege-Kurs besuchen. Zumindest wenn es ein richtiger Berufsabschluss mit offizieller Anerkennung sein soll, trifft man mit der medizinischen Fußpflege beziehungsweise Podologie die bessere Wahl.

Welche Weiterbildungsmöglichkeiten gibt es für Fußpfleger/innen?

WeiterbildungAmbitionierte Fußpfleger/innen können Fachliteratur studieren und auch regelmäßig an Seminaren teilnehmen, um auf dem Laufenden zu bleiben. Außerdem sind Weiterbildungen in Form einer Nachqualifizierung als Podologe oder Kosmetiker eine gute Wahl.

Wo kann man eine Umschulung zum Fußpfleger absolvieren?

Wer mithilfe einer Umschulung die Basis für eine Laufbahn in der Fußpflege schaffen möchte, wird vielerorts fündig. Kosmetikschulen, Akademien mit gesundheitlichem Schwerpunkt, diverse Fernschulen und viele weitere Bildungseinrichtungen kommen hier in Betracht.

Achtung! Zwei Tipps aus der Redaktion

Der Wunsch, in der Fußpflege Fuß zu fassen, lässt sich leicht erfüllen, indem man erst einmal einen entsprechenden Lehrgang belegt. Der berufliche Erfolg stellt sich allerdings nicht automatisch ein, denn als Fußpfleger/in muss man einige Bedingungen erfüllen und seine Wahl mit Bedacht treffen. Dass es keinen anerkannten Abschluss als Fußpfleger/in gibt, ist ein häufiger Kritikpunkt.

Nichtsdestotrotz hat die Qualifizierung ihre Daseinsberechtigung. Die folgenden Tipps aus unserer Redaktion sollen dabei helfen, sich zurechtzufinden und die richtige Entscheidung zu treffen.

Unterschätzen Sie die persönliche Eignung nicht!

Obwohl keine besonderen formalen Bedingungen zu erfüllen sind, ist der Beruf des Fußpflegers nicht jedermanns Sache. Die Arbeit mit Füßen darf kein Problem sein, während ein ästhetisches Empfinden, medizinische Grundkenntnisse und gute Fingerfertigkeit ebenfalls essenziell sind.

Denken Sie auch über Alternativen zur Umschulung zur Fußpflegerin nach!

Wer bei der Umschulung zur Fußpflegerin den offiziellen Abschluss vermisst oder auch andere Tätigkeiten einbeziehen möchte, tut gut daran, nach Alternativen Ausschau zu halten. Zu nennen ist in diesem Zusammenhang unter anderem die Kosmetikerin und die Podologin.

Redaktion stzgd
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Redaktion stzgd.de

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