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Umschulung zur Kinderpflegerin - Quereinsteiger in Teilzeit

Die Umschulung zur Kinderpflegerin reizt viele Menschen, die gerne mit Kindern zusammen sind und sich auf diese Art und Weise auch beruflich verwirklichen möchten. Eine solche Umorientierung erscheint beispielsweise für Frauen, die nach einer längeren Familienphase ins Berufsleben zurückkehren wollen, als interessante Option, ihre praktischen Erfahrungen im Umgang mit (Klein-)Kindern beruflich zu nutzen. Wer diesen Wunsch hat, sollte auch nach Umschulungen zum Sozialassistenten beziehungsweise Sozialhelfer Ausschau halten.Umschulung

📌 Der Beruf Kinderpflegerin / Kinderpfleger

In einigen Bundesländern Deutschlands existiert der anerkannte Ausbildungsberuf Kinderpfleger. Dabei handelt es sich um pädagogische Hilfskräfte, die Erziehern zur Hand gehen und dem Sozialassistenten entsprechen. Diese finden in den folgenden Bereichen Beschäftigungsmöglichkeiten vor:

  • Privathaushalte
  • Kindergärten
  • Kinderheime
  • Ferienheime
  • Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe
  • Familienberatung

Die Kernkompetenz von Kinderpflegern besteht in der Betreuung und Pflege von Säuglingen und Kindern. Üblicherweise übernehmen sie die familienergänzende Säuglings- und Kinderpflege, wobei sie mitunter nicht nur elternergänzend, sondern auch elternersetzend tätig werden. Im Fokus stehen im Zuge dessen Kinder zwischen 0 und 10 Jahren. Konkrete Aufgaben von Kinderpflegern beziehungsweise Sozialassistenten sind unter anderem:

  • Versorgung und Pflege von Säuglingen und Kleinkindern
  • Beaufsichtigung einer Kindergruppe
  • Begleitung einer Spielgruppe
  • Durchführung von spielerisch-pädagogischen Angeboten
  • Unterstützung der Sprachentwicklung
  • Hausarbeiten in Zusammenhang mit der Kinderbetreuung

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Gehalt als Kinderpflegerin

Gehalt

Angehende Kinderpfleger wollen sich einerseits einen Überblick über die Tätigkeiten verschaffen, die sie erwarten, und andererseits auch mehr über das Einkommen erfahren. Das durchschnittliche Gehalt eines Kinderpflegers liegt zwischen 16.500 Euro und 24.000 Euro brutto jährlich.

Der Unterschied zwischen Kinderpflegerin und Erzieherin

Wer sich mit dem Berufsbild des Kinderpflegers auseinandersetzt, entdeckt mitunter zunächst keine großen Unterschiede zum Erzieher, so dass sich die Frage stellt, inwiefern sich die beiden Berufe voneinander abheben. Bei näherer Betrachtung werden die Unterschiede zwischen einer Kinderpflegerin und einer Erzieherin allerdings deutlicher.

Kinderpfleger werden als pädagogische Ergänzungskräfte tätig und arbeiten üblicherweise mit Erziehern im Team zusammen, ohne jedoch selbst leitende Aufgaben zu übernehmen. Die Verantwortung liegt somit bei den Erziehern, während Kinderpfleger unterstützend aktiv werden. Die Erzieherin steht somit hierarisch über der Sozialassistentin.

Die Umschulung zum Kinderpfleger

Um die professionelle Kinderpflege zu erlernen, ist grundsätzlich der Besuch einer Berufsfachschule erforderlich. Die schulische Ausbildung vermittelt umfassende Kenntnisse unter anderem in den folgenden Bereichen:

  • Sozialkunde
  • Erziehungslehre
  • naturwissenschaftliche Erziehung
  • Bewegungserziehung
  • Gesundheitslehre
  • musisch-kreative Erziehung

Mithilfe der so erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten gilt es dann, die staatliche Abschlussprüfung gemäß der Verordnung des jeweiligen Bundeslandes zu meistern. Dies gilt ebenfalls für Umschulungsmaßnahmen, die als Vorbereitung auf den Ausbildungsabschluss dienen.

Voraussetzungen und Kosten der Kinderpfleger-Umschulung

Die Kinderpflege-Ausbildung setzt formal mindestens einen Hauptschulabschluss voraus, so dass auch Umschüler zumindest mit diesem Abschluss aufwarten können müssen. Weiterhin sollten Freude am Umgang mit Kindern und Interesse an pädagogischen Themen vorhanden sein, schließlich handelt es sich dabei um den Kern der Säuglings- und Kinderpflege. Kommunikative Fähigkeiten, Einfühlungsvermögen und ein gewisses organisatorisches Geschick gehören ebenfalls zu den Voraussetzungen, die die Basis für eine erfolgreiche Umschulung schaffen.

Die Kosten der Umschulung hängen davon ab, ob man die Qualifizierungsmaßnahme an einer staatlichen Schule oder über einen privaten Bildungsanbieter absolviert. Neben etwaigen Lehrgangsgebühren fallen zudem die gewöhnlichen Lebenshaltungskosten an, die auch während der Umschulung finanziert werden müssen. In der Regel ist eine Umschulung zur Kinderpflegerin daher nur möglich, wenn das Arbeitsamt einer entsprechenden Förderung zustimmt. Eine ausführliche Beratung ist daher absolute Pflicht für angehende Umschüler.

Wie lange dauert eine Umschlung zur Kinderpflegerin in Teilzeit und Vollzeit?

Die Ausbildung zum Kinderpfleger dauert zwischen zwei und drei Jahren. Da es sich um eine schulische Ausbildung handelt, ist die Dauer der Umschulung entsprechend einzustufen. In vielen Fällen besteht auch der Wunsch, die Kinderpfleger-Umschulung in Teilzeit zu absolvieren. Auf diese Art und Weise kann man sich weiterhin der Familie widmen und zugleich einen neuen Beruf erlernen. Dass sich die Umschulungsdauer so verlängert, dürfte klar sein.

Weiterbildungsmöglichkeiten für Kinderpfleger

WeiterbildungNach dem erfolgreichen Abschluss der Ausbildung beziehungsweise Weiterbildung als Kinderpfleger kann man in diesem Beruf Fuß fassen und sich voll und ganz der Säuglings- und Kinderpflege widmen. Im Laufe der Zeit entwickelt man den Wunsch, sich in einzelnen Bereichen fortzubilden oder weitere Qualifikationen zu erlangen.

Das berufsbegleitende Studium der Pädagogik kann dabei ebenso wie die Weiterbildung zur staatlich anerkannten Erzieherin, Fachwirtin für Erziehungswesen oder Betriebswirtin für Sozialwesen eine vielversprechende Option sein. Auch einzelne Seminare und Lehrgänge sollte man nicht außer Acht lassen.

Wie kann die Umschulung zum Kinderpfleger finanziert werden?

Während an staatlichen Berufsfachschulen kein Schulgeld fällig wird, erheben private Anbieter durchaus zum Teil beträchtliche Lehrgangsgebühren. Als Umschüler muss man zugleich die laufenden Lebenshaltungskosten sicherstellen und kann sich hier nicht mehr wie Jugendliche auf die Eltern verlassen und einfach Zuhause wohnen bleiben. Dementsprechend stellt sich unweigerlich die Frage nach der Finanzierung der Kinderpfleger-Umschulung.

Wer das Ganze nicht aus eigener Tasche oder mithilfe seines Partners finanzieren kann, sollte sich an die Agentur für Arbeit wenden und dort nach einer Förderung erkundigen. Ist keine Arbeitslosigkeit, sondern eine Erwerbsminderung ausschlaggebend für die Entscheidung für den Berufswechsel, ist man diesbezüglich jedoch eher bei der Deutschen Rentenversicherung an der richtigen Adresse.

Ist die Umschulung zur Kinderpflegerin anerkannt?

Gut zu wissen!Die Qualifizierung als Kinderpfleger/in endet stets mit der staatlichen Prüfung, so dass sich erfolgreiche Absolventen staatlich geprüfte Kinderpfleger nennen können. Dies trifft ebenfalls auf die Umschulung zu, so dass keine Zweifel an der Anerkennung bestehen.

Zu beachten ist allerdings, dass eine Qualifizierung als Kinderpfleger/in zwar bundesweit anerkannt wird, aber nicht in allen Bundesländern in Angriff genommen werden kann.

Die Ausbildung zur Kinderpflegerin

Menschen, die Interesse an einer Umschulung zur Kinderpflegerin haben, da sie im Rahmen eines Berufswechsels im sozialen Bereich Fuß fassen möchten, sollten ebenso wie Jugendliche unmittelbar vor dem Schulabschluss ausreichend Sorgfalt in Zusammenhang mit der Berufswahl an den Tag legen.

Wenn es um eine Laufbahn als Kinderpfleger/in geht, liegt es somit auch im Falle einer Qualifizierung per Umschulung nahe, zunächst die Ausbildung genauer unter die Lupe zu nehmen. Da es sich um eine schulische Ausbildung handelt, die nahezu identisch mit außerbetrieblichen Umschulungsmaßnahmen daherkommt, ist es wichtig, sich intensiv mit der Ausbildung zur Kinderpflegerin zu befassen.

Zunächst ist festzuhalten, dass in Zusammenhang mit dem Kinderpfleger auch vom Sozialpädagogischen Assistenten die Rede sein kann. Die Ausbildung erfolgt an entsprechenden Berufskollegs und Berufsfachschulen und unterliegt stets dem jeweiligen Landesrecht. Zwei bis drei Jahre Dauer sind bis zum staatlichen Abschluss zu veranschlagen. Ob eine Umschulung oder eine Erstausbildung stattfindet, ist dabei zunächst irrelevant. So kann es durchaus vorkommen, dass Umschüler im mittleren Alter gemeinsam mit jungen Erwachsenen die Berufsfachschule besuchen, um Kinderpfleger zu werden.

Im berufsbezogenen Bereich werden stets die folgenden Fächer unterrichtet:

  • Naturwissenschaftliche Erziehung
  • Musikpädagogik
  • Gesundheitslehre
  • Bewegungserziehung
  • Erziehungslehre
  • Berufskunde

Darüber hinaus sieht der Bildungsgang auch ein paar allgemeinbildende Fächer vor, so dass angehende Kinderpfleger/innen ein breit gefächertes Wissen erwerben. Die praktische Kompetenz kommt ebenfalls nicht zu kurz, schließlich finden obligatorische Praktika in entsprechenden Einrichtungen des Erziehungswesens sowie Sozialsektors statt.

Wo kann man eine Ausbildung beziehungsweise Umschulung zur Kinderpflegerin machen?

Wer über eine Umschulung zur Kinderpflegerin nachdenkt, will natürlich auch wissen, wo man diese absolvieren kann. Grundsätzlich kommen bei Umschulungen stets private Bildungseinrichtungen in Betracht, die sich auf Umschulungsqualifizierungen spezialisiert haben und diesbezüglich eng mit der Agentur für Arbeit kooperieren. Hier kann man eine zweite Ausbildung als Kinderpfleger absolvieren und sich auf diese Art und Weise für den erfüllenden Beruf in der Säuglings- und Kinderpflege rüsten.

Da die klassische Ausbildung schulischer Natur ist, können Umschüler aber auch einfach eine staatliche Berufsfachschule besuchen. Grundsätzlich bestehen hier keine Altersgrenzen, so dass auch Menschen, die nicht frisch von der Schule kommen, sondern bereits einen anderen Beruf erlernt haben, hier Kinderpfleger/in werden können.

Achtung! Zwei Tipps aus der Redaktion

Angehende Kinderpfleger/innen, die ihr Berufsziel mithilfe einer Umschulung erreichen möchten, stellen sich einer ganz besonderen Herausforderung, denn sie müssen noch einmal die Schulbank drücken und beruflich von vorne anfangen, unabhängig von den bereits vorhandenen Jahren in einem anderen Beruf. Mit den richtigen Tipps ergeben sich daraus vielversprechende Chancen, die es zu nutzen gilt. Unsere Redaktion liefert daher im Folgenden zwei Tipps, die den Erfolg des Neustarts begünstigen können.

Absolvieren Sie die Umschulung zur Kinderpflegerin in der Elternzeit!

Junge Eltern können die Elternzeit gegebenenfalls auch zur beruflichen Neuorientierung nutzen. Wer später nicht in seinen alten Beruf zurückkehren kann oder will, sollte die Zeit für eine Umschulung nutzen. Eine Qualifizierung als Kinderpflegerin ist da natürlich naheliegend und lässt sich durchaus auch in Teilzeit absolvieren, woraus sich eine gute Vereinbarkeit mit der Familie ergibt.

Berücksichtigen Sie auch Alternativen zur Umschulung zur Kinderpflegerin!

In vielen Fällen ist es sinnvoll, sich nicht zu stark auf die Umschulung zur Kinderpflegerin zu fokussieren und stattdessen auch Alternativen zu berücksichtigen. Dadurch sichert man sich eine größtmögliche Auswahl und kann die perfekte Entscheidung für die berufliche Zukunft treffen. Ob man die Kinderpfleger-Umschulung absolviert oder doch lieber Erzieherin, Haus- und Familienpflegerin oder Sozialassistentin wird, muss man nach reiflicher Überlegung individuell entscheiden.

Redaktion stzgd
Autor
Redaktion stzgd.de

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